Hallo,
ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst zahlt die zwischen den Tarifparteien vereinbarte Tariferhöhung mit folgendem Vorbehalt aus: „Die Auszahlung der Tariferhöhung erfolgt unter Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung“.
Meine Fragen dazu:
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ist es rechtens, dass ein AG eine tarifvertraglich fixierte Erhöhung nur unter Vorbehalt der Rückforderung auszahlt
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was ist unter dem Teilsatz „Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung“ überhaupt zu verstehen?
Vielen Dank,
Twister