Erhöhung TVöD - Wegfall der Bereicherung

Hallo,

ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst zahlt die zwischen den Tarifparteien vereinbarte Tariferhöhung mit folgendem Vorbehalt aus: „Die Auszahlung der Tariferhöhung erfolgt unter Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung“.

Meine Fragen dazu:

  1. ist es rechtens, dass ein AG eine tarifvertraglich fixierte Erhöhung nur unter Vorbehalt der Rückforderung auszahlt

  2. was ist unter dem Teilsatz „Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung“ überhaupt zu verstehen?

Vielen Dank,
Twister

Hi,

hier geht es darum, dass die letzte Tariferhöhung im TvÖD noch nicht abschließend vereinbart ist. Der AG zahlt die voraussichtlichen Bezüge aber schon mal aus, damit seine Mitarbeiter das Geld haben und nicht bei einer Nachzahlung über die dann hohen Abzüge stöhnen. Die Einschränkung erfolgt daher, da ja theoretisch der Tarifvertrag noch in anderer Form zustande kommen kann und dann ggf. eine Überzahlung durch die vorgezogene Entgelterhöhung entstanden ist.
Der Zusatz hat die Absicht dafür zu sorgen, dass Du in diesem sehr theoretischen Fall nicht behaupten kannst, Du hättest in gutem Glauben auf die Endgültigkeit der Erhöhung das Geld schon zum Fenster rausgehauen und könntest es daher nicht mehr. zurückzahlen.

Gruß

Michael