erhöhte geschwindigkeit schlimmer als

hallo

was wird in der regel als das schlimmere vergehen angesehen ? erhöhte geschwindigkeit oder vorfahrtsverstoss ( rechts vor links , vorfahrt genommen )

die frage drängt sich bei einem fall auf.

ein autofahrer fährt mit leicht überhöhter geschwindigkeit auf einer vorfahrtsstrasse. an einer rechts vor links kreuzung bekommt er die vorfahrt genommen. das andere fahrzeug fährt ohne zu bremsen oder langsamer zu werden über die kreuzung.

nun soll der auf der vorfahrtstrassenfahrende 50 % teilschuld übernehmen da er ja zu schnell gefahren ist und somit den unfall mitverschuldet hat.

ist sowas normal ? ich finde das hier der vorfahrtsverstoss doch entscheidend schlimmer ist als das leicht ( ca 12 km/h über vorschrift ) überhöhte zu schnelle fahren.

lohnt sich eine klage gegen die teilschuld ?

Guten Morgen.

Rechne dir bei 12 km/h mal den Anhalteweg aus.

Da kann schon einer Tot sein.

gruß Mücke

erhöht ≠ überhöht, Vorfahrt ≠ Vortri

Hallo, Das

Es ist kein Vergehen, die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs zu ‚erhöhen‘, so lange diese
nicht ‚überhöht‘ ist. Meinst du die ‚überhöhte‘ Geschwindigkeit?

Das Verb ‚vorfahren‘ heisst rechts an einer langsameren oder stehenden Kolonne vorbei
fahren. Meinst du vielleicht den ‚Vortritt‘?

Gruss
Adam

Guten Morgen.

Rechne dir bei 12 km/h mal den Anhalteweg aus.

1,62 Meter
http://de.geocities.com/romildner/anhalteweg.html

Da kann schon einer tot sein.

sehr unwahrscheinlich

gruß Mücke

gruß auch

Es ist ja schön, dass ihr alle so schlau seid, aber könntet ihr ggf. mal auf die Frage antworten ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin, Schmuffel,

was wird in der regel als das schlimmere vergehen angesehen ?
erhöhte geschwindigkeit oder vorfahrtsverstoss ( rechts vor
links , vorfahrt genommen )

die einzige Regel, die hier zieht, ist der § 1 StVo, und das Zauberwort in Absatz (2) heißt Jeder. Von mehr oder weniger ist nirgends die Rede.

ich finde das hier der vorfahrtsverstoss
doch entscheidend schlimmer ist als das leicht ( ca 12 km/h
über vorschrift ) überhöhte zu schnelle fahren.

Richter entscheiden höchst ungern über Geschmacksfragen.

lohnt sich eine klage gegen die teilschuld ?

Bestimmt nicht.

Gruß Ralf

Hallo,

das kommt darauf an, welche Geschwindigkeit denn erlaubt war. Bei 50 km/h und mehr handelt es sich ja um eine eher geringfügige Übertretung, so dass sich eine Klage wohl lohnt.

Zuvor sollte man sich mal mit seinem eigenen KH-Versicherer in Verbindung setzen.

Grüße, M

Moin,

1,62 Meter
http://de.geocities.com/romildner/anhalteweg.html

Wie kommst Du denn auf das Ergebnis?
AW=RW+BW
RW nach Fahrschulformel Geschwindigkeit geteilt durch 10 und dann das Ganze mal 3, wären bei 12km/h schon 3,6m.
BW nach Fahrschulformel ist Geschwindigkeit geteilt durch 10 mal Geschwindigkeit geteilt durch 10, wären hier also 1,44m.
Also AW = 3,6m + 1,44m, also 5,04m bei 12 km/h.
Die Rede war jedoch von einer Geschwindigkeitsübertretung. Wenn es also innerorts war sprechen wir von 62km/h. Damit wäre der Anhalteweg nach der Fahrschulformel statt 40m bei 50km/h bereits bei 57m bei 62km/h.
Genauer? Gerne. Man kann auch für den Reaktionsweg die Geschwindigkeit durch 3,6 teilen (anstatt nach der Fahrschulforme 3,33), Ergebnis wäre m/s. Für den Bremsweg rechnet man dann
RW mal RW gteilt durch 15,69. 15,69 entspricht 2 mal 7,848 welches wiederum das Ergebnis aus Reibungszahl (0,8 bei trockener Strasse) und Erdbeschleunigung (9,81 m/s)ist, also der Verzögerungswert.
Danach kämen wir auf folgende Anhaltewege:
12km/h = 4,33m
50km/h = 26,15m
62km/h = 36,12m
Der Anhalteweg verlängerte sich also bei der vom Fragesteller genannten Geschwindigkeitsübertretung von 12km/h in Verbindung mit der von mir angenommen Übertretung innerorts bei 50km/h, also insgesamt von 62km/h zu 50km/h um satte 10m.

Da kann schon einer tot sein.

sehr unwahrscheinlich

Unter dem genannten Aspekt eher schon, oder?

Gruss Jakob

Hallo

ein autofahrer fährt mit leicht überhöhter geschwindigkeit auf
einer vorfahrtsstrasse. an einer rechts vor links kreuzung
bekommt er die vorfahrt genommen. das andere fahrzeug fährt
ohne zu bremsen oder langsamer zu werden über die kreuzung.

nun soll der auf der vorfahrtstrassenfahrende 50 % teilschuld
übernehmen da er ja zu schnell gefahren ist und somit den
unfall mitverschuldet hat.

Ich würde sagen, es hängt wirklich davon ab, wieviel die überhöhte Geschwindigkeit dazu beigetragen hat (oder haben kann), dass der Vorfahrtnehmer den anderen nicht gesehen hat. Das hängt doch ganz stark davon ab, wie weit man diese Vorfahrtstraße einsehen konnte, von wo an man diese Vorfahrtstraße einsehen konnte (auch ohne langsamer zu werden), und wie die vorschriebene Geschwindigkeit war.

Viele Grüße
Simsy

Mahlzeit!

welches wiederum das Ergebnis aus Reibungszahl (0,8 bei
trockener Strasse) und Erdbeschleunigung (9,81 m/s)ist, also
der Verzögerungswert.

Das gilt für Lokomotiven aber nicht für Autos. :smile:

Irgendwo hat die Reifenaufstandsfäche einen Einfluß ansonsten
wären breite Reifen recht überflüssig.

Gruß
Stefan

Hallo!

Stimme zu und berechnet nach der Fahrschulformel hat der Autofahrer, der statt 50km/h 62km/h fährt an dem Ort, an dem der korrekt fahrende bereits steht noch eine Geschwindigkeit von 31,6km/h!

Das vergessen viele gerne. Der Bremsweg steigt mit der Geschwindigkeit zum Quadrat. Das hat was damit zu tun, dass Geschwindigkeit, Masse und Energie in einem Verhältnis zueinander stehen (genaueres mögen die Physiker erklären, das wird mir dann irgendwann mal zu hoch).

In der Praxis ist es natürlich nicht ganz so drastisch, weil modernere Autos einen kürzeren Bremsweg haben als nach dieser Fahrschulformel (trotzdem steigt natürlich der Bremsweg mit der Geschwindigkeit zum Quadrat).

Gruß
Tom

Hallo!

Da kann man keine allgemeine Regel aufstellen, weil es auf die Gesamtumstände ankommt.

Es gibt auch Fälle, in denen der Bevorrangte die Alleinschuld an einem Unfall hat, etwa wenn er so schnell fährt, dass der Benachrangte den Bevorrangten nicht sehen konnte. Dann ist der Bevorrangte nämlich eindeutig zu schnell gefahren, da er seine Fahrgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen nicht angepasst hat. Der Benachrangte kann hingegen überhaupt nichts dafür, denn was soll der anders machen? Mehr als schauen kann er ja nicht.

Wenn der Bevorrangte zu schnell gefahren ist und ohne diese Geschwindigkeitsübertretung der Schaden in geringerer Höhe entstanden wäre, hat er sicherlich eine Teilschuld. Der Rest ist immer eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalles.

Gruß
Tom

Moin,

Das gilt für Lokomotiven aber nicht für Autos. :smile:

Ich gebe zu, mit Lokomotiven kenne ich mich nicht aus, aber unter http://www.cfg-hockenheim.de/faecher/verkehr/signale… findet sich diese Formel für Automobile.

Irgendwo hat die Reifenaufstandsfäche einen Einfluß ansonsten
wären breite Reifen recht überflüssig.

Öh, sind sie das nicht? :wink:
Im Ernst, die Formel gibt zwar etwas genauer, aber im Grunde wie auch die Fahrschulformel, nur einen groben Wert.
Natürlich weichen die Werte, je nach Auto, Bereifung und Fahrbahnoberfläche ab. Nur irgendwo muss man natürlich eine Leitlinie haben. Ich wollte also keinesfalls hier darstellen, das ein Porsche mit Breitreifen und Keramikbremsen die gleichen Bremswerte aufweist wie ein 2CV ohne Bremskraftverstärker und 125/15er Trennscheiben.
Ich denke aber, mir ist es trotzdem gelungen die beschriebenen 1,62m
zu wiederlegen :wink:

Gruss Jakob