Erhöhte Pflegestufe Abgelehnt

Es geht um eine ältere Dame,87 Jahre alt-Bettlägrig.Vorerkrankungen-Lungen Tb,Knochen Tb(Kniegelenk entfernt-steifes Kniegelenk)Brustkrebs-Ausgeheilt,beide Hüftgelenke Künstlich,Grauen Star(OPs) und so Kleinigkeiten.
Lag ende letztem Jahr mit Atemnot(Lungenentzündung)im Krankenhaus.Baute hier total ab und kam dann erst mal zur Mobil Machung in die Kurzzeitpflege auf eigenem Wunsch.
Hat hier sozusagen noch mehr Abgebaut-kaum oder gar nicht gegessen. Flüssigkeit,musste ihr über die Vene zugeführt werden.Therapeut kam nicht um sie Mobil zu machen da sie zu schwach war.Hatte hier in der Kurzzeitpflege die Pflegestufe 1 und auf Antragstellung des Sohnes(Bevollmächtigter),Pflegestufe 2 bekommen.
Nach der Kurzzeitpflege,kam sie nach Hause(ihr Wunsch und der des anderen zu hause lebenden Sohnes).
Bevollmächtigter,stellte Antrag auf Pflegestufe 3-Ablehnung nach MDK Gutachten.-widerspruch,-nach Wochen,kam ein Prüfer des MDK,-erneute Ablehnung.

Grund der Antragstellung auf Pflegestufe 3=Die Dame,kann nicht Aufstehen,nicht gehen,sich nicht selbst waschen/Zähne reinigen,Nagelpflege durch führen,An und umkleiden,kein Essen kochen oder Haushaltsreinigung durch führen.Nicht Einkaufen,zum Arzt nur per Liegendtransport.
Sämtliche Arzt/Apothekengänge und Amtsangelegenheiten kann sie nicht durch führen.Sie ist ans Bett,-auf Deutsch gesagt gefesselt.
Der im Haushalt lebende Sohn,nimmt sie Zeitweilig aus dem Bett und setz sie im Sessel für ca.1 Std. dann wieder rein ins Bett.Er lagert sie um,Kocht und reicht ihr Mundgerechtes Essen.Muss sie 30-40 mal am Tag Animieren damit sie Trinken tut(darf wegen Herzschwäche nur 1,5 Liter trinken)Reicht ihr 3 mal Täglich Medikamente und Kommuniziert mit ihr.Cremt ihr Fuß ein und schneidet ihr die Fuß oder Handnägel.Wäscht ihr mit Hilfe des zweiten Sohnes die Haare.
Die Dame muss einen Sauerstoff Konzentrator 24 StD lang benutzen.Nachts verrutscht oft die Nasenbrille-Sohn steht auf richtet die Nasenbrille und Lagert seine Mutter um.Zeitweilig,ruft sie auch nach ihm-entweder hat sie Geträumt oder Fantasiert unmögliche Sachen.
Pflegedienst,kommt morgens-15 Minuten und abends 15 Minuten-Urinbeutel und Pampers wechseln,Waschen und Ankleiden.rest macht der im Haushalt lebende Sohn-die Dame kann nicht zur Toilette oder sich eine Strickjacke anziehen.
Die Dame braucht in allen Lebenslagen Hilfe und auch Nachts muss jemand da sein.
Hat so jemand der ans Bett gebunden ist,krank ist und nichts machen kann nicht das Anrecht auf Pflegestufe 3?
In der Stellungsnahme nach dem Widerspruch,wird auf einen neuen Widerspruch oder Klage,keines falls Hingewiesen.
Weiss jemand wo man sich Kostenlose Unterstützung holen kann?

Hallo,
die Pflegekassen müssen eine kostenlose Beratung anbieten. Für die privaten Pflegekassen erfolgt dies über „Compass“
http://www.compass-pflegeberatung.de/startseite/
Link für die AOK:
https://www.aok.de/inhalt/aok-pflegeberatung/
Einfach mal auf die Seite der zuständigen Kasse schauen oder googeln, "Pflegeberatung der „XYKasse“
Viel Glück!
J.K.

Servus,

wenn die notwendige Pflege nicht mindestens fünf Stunden am Tag (unabhängig von der Verteilung über den Tag) in Anspruch nimmt, nicht.

Vermutlich wurde die Begutachtung durch den MDK nicht in diesem Sinn vorbereitet (Zusammenstellung der einzelnen Tätigkeiten mit Zeitbedarf in Minuten), und auch im Widerspruchsverfahren wurde nicht darauf geachtet, dass dieser Zeitbedarf nachgewiesen werden muss - viele Worte nützen wenig, wenn sie ohne Ziel geäußert werden.

Jetzt, wo über den Widerspruch entschieden worden ist, hilft allenfalls die Klage weiter.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
das passiert immer wieder - da werden Anträge auf Pflegeleistungen bzw. auf Höherstufung ab gelehnt und dies weil die Modalitäten nicht eingehalten oder beachtet werden.
In diesem Fall fehlt mir z.B. die Begründung, aus welchen Gründen dem Antrag auf Höherstufung in die Pflegestufe III, ja noch nicht einmal in die Pflegestufe II nicht stattgegeben wurde seitens der Pflegekasse - da muss das MDK-Gutachten schon ziemlich eindeutig gewesen sein - denn so wie geschildert und bei dem Alter, erscheint das Ergebnis auf den ersten Blick tatsächlich befremdlich. Wurde das Pflegegutachten eingesehen vor dem Widerspruch ?.
Gruss
Czauderna

Hallo Jörg,

das Kind ist aber bereits in den Brunnen gefallen - da hilft eine Pflegeberatung nichts mehr:

Begutachtung hat bereits stattgefunden, Antrag ist bereits abgelehnt worden, Widerspruch ist bereits entschieden worden.

Schöne Grüße

MM

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Hi,
in dem Widerspruchsbescheid ist sicher eine Rechtsmittelbelehrung enthalten.
Danach müsste nun vor dem Sozialgericht geklagt werden.
Und da hätt ich keine Probleme mit.

Gruß
HaWeThie

Hallo hawethie
Keine Rechtsmittelbelehrung dabei.Bedanke mich auch bei den anderen Mitgliedern für die Antworten und Ratschläge.Habe über einen Bekannten,jemand vom Gesundheitsamt Kennen gelernt.Aussage:So Bedauerlich die Situation der Dame ist,es fehlen bei der Berechnung-29 Minuten damit sie Pflegestufe 3 bekommen würde.Wenn sie mit hilfe zur Toilette hin und zurück-das gleiche zum Essen,heißt zur Küche hin und zurück-beides mehrfach am Tag.Jemand mit ihr Spazieren geht,dann könnte man auf den vollen Anspruch kommen-geht leider nicht.

geht ganz prima, wenn man den Begutachtungstermin richtig vorbereitet und beim Termin das Richtige sagt.

Beim nächsten Anlauf (nach Anstandsfrist) kannst Du Dir ja vorher überlegen, was Du machst. Bissle überraschend, dass Du den Begutachtungstermin freihändig und ohne weitere (teils sehr leicht erreichbare) Informationen angegangen bist, aber seisdrum - das ist ja jetzt vorbei.

Die 29 Minuten lassen sich ohne allzu viel Mühe auffüllen, wenn Du vorher überlegst, wie, und Dich kundig machst, für welche Verrichtungen welche Standardsätze in Minuten vorgesehen sind - das nur vorsorglich, damit Du nicht daherkommst und die 29 Minuten durch Dehnen des Zeitbedarfs für die einzelnen Verrichtungen füllen möchtest: Das kann natürlich nicht funktionieren.

Schöne Grüße

MM

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Wenn das wahr ist, hast Du gute Karten: Frist für die Klage damit nicht ein Monat, sondern ein Jahr. Damit kannst Du in aller Ruhe rekonstruieren, ob sich trotz Deiner Aussagen bei der Begutachtung und im Widerspruchsverfahren vielleicht was erreichen lässt.

Billiger allerdings erneute Antragstellung nach Anstandsfrist wegen Verschlechterung des Zustands und höherem Pflegebedarf. Hierzu alles (wirklich alles, jetzt im Moment geht das noch) für Dich selbst dokumentieren, was Du beim Begutachtungstermin und im Widerspruchsverfahren zum Pflegeaufwand angegeben hast: Der künftige neue Antrag darf nichts enthalten, was Deinen jetzigen Angaben widerspricht.

Schöne Grüße

MM

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