Wohnsituation
- Einfamilienhaus mit 3 Parteien: Vermieter im EG+1. Stock; 2 Mieter im 2. Stock.
- Hausreinigung (< 20 m²) und Schneeräumung werden vom Vermieter selbst erledigt.
Sachlage
- Die Kosten dafür (als „Reinigungspauschale“ zusammengefasst) werden immer erst im Hausjahresabschlussrechnung den Mietern bekanntgemacht und betrugen:
- 2008: 180€ / Mieter (360€ / Jahr)
- 2009: 240€ / Mieter (480€ / Jahr) > 33,33% Erhöhung vgl. Vorjahr
- 2010: 300€ / Mieter (600€ / Jahr) > 25% Erhöhung vgl. Vorjahr
- 2011: 300€ / Mieter (600€ / Jahr)
- 2012: 360€ / Mieter (720€ / Jahr) > 20% Erhöhung vgl. Vorjahr
- 2013: 360€ / Mieter (720€ / Jahr)
- 2014: 600€ / Mieter (1200 / Jahr) > 66,67% Erhöhung vgl. Vorjahr!
- Die Hausjahresabschlussrechnung 2014 bekamen die Mieter am 10.12.2015.
- Die Erhöhungen der Reinigungspauschale 2008 - 2013 wurden von Mietern stillschweigend akzeptiert; die 2014 aber nicht! (s.u.)
- Der Vermieter kündigte bisher weder schriftlich noch mündlich die Erhöhungen der Reinigungspauschale im Voraus an.
- Die immense Erhöhung der Reinigungspauschale 2014 kann nicht durch Rechnungen belegt werden, wird aber vom Vermieter dadurch begründet, dass die Reinigungspauschale bisher viel zu niedrig sei.
Fragen
- Ist die 66+% Erhöhung der Reinigungspauschale 2014 im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, wonach Vermieter auch handeln müssen?
- Inwieweit kann man bei den fast jährlichen, im Nachhinein bekanntgemachten Erhöhungen der Reinigungspauschale von Willkür ausgehen?
- Da der Vermieter die Reinigungsarbeit selbst erledigt, müsste er „die Kosten“ (Arbeitsaufwand) dafür bereits im Vorjahr wissen und dementsprechend im Voraus bekannt geben?