Folgender Sachverhalt:
Ich habe nach einem Arztbesuch eine Rechnung erhalten, diese bezahlt, an meine private Krankenversicherung zur Abrechnung geschickt und das Geld auch erhalten.
Nach einigen Wochen erhalte ich erneut eine Rechnung über die gleiche Behandlung, jedoch mit einer anderen Faktorisierung (2,3 statt vorher 1,7) der einzelnen Positionen. Auf meine Nachfrage sagte man mir, dass der Arzthelferin da ein Fehler unterlaufen sei, ich die Differenz bezahlen möchte, da die Versicherung den Faktor 2,3 übernehmen würde. Ich habe anschließend gutgläubig die Differenz überwiesen und die neue Rechnung an meine Versicherung geschickt. Die Versicherung teilte mir daraufhin mit, dass sie die Kosten nicht übernehmen würden, da eine nachträgliche erhöhung des Faktors nicht erlaubt sei. Stimmt das? Kann ich vom Arzt mein Geld zurück verlangen?
Handelt es sich um Laborkosten oder Arzthonorar in der Rechnung?
Hier würde ich die Ärztekammer anrufen! So einen Fall habe ich bislang noch nicht erlebt!
anonym an anonym - warum eigentlich?
Helfen kann Ihnen nur Ihre Krankenversicherung oder ein Rechtsanwalt.
Gruß
Hallo
dass ist so richtig…der Arzt hat den Fehler gemacht und Sie können Ihr Geld zurück verlangen.
Gruß
Anja
Du hast die Rechnung ordnugsgemäß bezahlt, eine nachträgliche Erhöhung kann nicht sein.
Folgender Sachverhalt:Ich habe nach einem Arztbesuch eine Rechnung erhalten, diese
bezahlt, an meine private Krankenversicherung zur Abrechnung
geschickt und das Geld auch erhalten.Nach einigen Wochen erhalte ich erneut eine Rechnung über die
gleiche Behandlung, jedoch mit einer anderen Faktorisierung
(2,3 statt vorher 1,7) der einzelnen Positionen. Auf meine
Nachfrage sagte man mir, dass der Arzthelferin da ein Fehler
unterlaufen sei, ich die Differenz bezahlen möchte, da die
Versicherung den Faktor 2,3 übernehmen würde. Ich habe
anschließend gutgläubig die Differenz überwiesen und die neue
Rechnung an meine Versicherung geschickt. Die Versicherung
teilte mir daraufhin mit, dass sie die Kosten nicht übernehmen
würden, da eine nachträgliche erhöhung des Faktors nicht
erlaubt sei. Stimmt das? Kann ich vom Arzt mein Geld zurück
verlangen?
Hallo,
Vom Grundsatz her kann eine erstellte Rechnung im Nachhinein vom Aussteller der Rechnung korrigiert werden. In der korrigierten Rechnung muss der Vermerk enthalten sein, dass diese Rechnung die ursprüngliche Rechnung ersetzt und diese gegenstandslos ist.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings, das ein einmal gewählter Steigerungssatz nachträglich nicht mehr geändert werden kann, weil der Arzt bei der Wahl des Faktors ein Ermessen hat, das er nur einmal ausüben kann.
Eine korrigierte Rechnung muss die Versicherung als Abrechnungsgrundlage akzeptieren. Wenn sie die Rechnung dennoch zurückweist, sollte verlangt werden, dass die Versicherung die Rechtsgrundlage für die Zurückweisung der Rechnung darlegt.
In Ihrem Fall ist es offensichtlich so, dass hier der Arzt einen Fehler begangen hat und die Arzthelferin die Leichtgläubigkeit von Ihnen ausgenutzt hat!
Ich würde auf den Hinweis plädieren, dass der Arzt den Steigerungssatz nur einmal ausüben darf!
In dem Fall wäre nämlich der Arzt in der Angelegenheit haftbar zu machen, da er den Fehler bzw. die Arzthelferin den Fehler begangen hat!
Sie müssten dann den Differenzbeitrag vom Arzt einklagen und sich den Beitrag zurückholen!
Mit freundlichen Grüssen
Reuschel Jürgen
Debeka VVaG
Davon höre ich das erste mal. Die Versicherung wird nur nicht mehr bezahlen wollen. Fragen Sie ihre Versicherung wo das steht.
Gruß
Dennis
Kurze, knappe Antwort:
Die PKV-Sachbearbeiterin fragen wo es steht, dass eine nachträgliche Änderung nicht erlaubt ist und diese Passage an den behandelnden Arzt weiterleiten.
Viele Grüße
Claude Burgard
hallo totherock,
ich würde die versicherung bitten wo dieser paragraf in den agb;s steht.
gute adresse ist der verband. www.pkv.de
als erstes würde ich allerdings die ärztekammer anrufen-
lieben gruss ralf
Grundsätzlich ist der Arzt selbst für seine Rechnung verantwortlich. Den Fehler der Arzthelferin muss er also schon sich selbst zurechnen lassen.
Wenn keine andere Ziffer dafür weggefallen ist (also der Rechnungsbetrag insgesamt steigt), kann er das meiner Meinung nach nicht einfach im Nachhinein als Fehler deklarieren und den Faktor erhöhen.
Tatsächlich legt der Arzt für seine Leistungen nämlich nach seinem billigen Ermessen den Steigerungsfaktor fest. Dabei ist der Steigerungsfaktor 2,3 eigentlich nur für durchschnittliche Fälle vorgesehen. Ein 1,7facher Faktor ist also durchaus nichts ungewöhnliches und darf auch berechnet werden.
Ich würde Dir daher vorschlagen sich nochmal mit der Ablehnung der Versicherung an den Arzt zu wenden und damit das Geld von Ihm zurück zuverlangen.
Grüße, romkatzi
Das weiß ich leider nicht.
Aber trotzdem viel Erfolg!
Hallo totherock,
Hinweis: meine Antwort stellt keine Rechtsberatung dar und kann
diese auch nicht ersetzen.
Ich bin nicht in der Leistungsabteilung beschäftigt und kann insofern nicht als Fachmann antworten.
Meiner Ansicht nach war mit Zahlung der 1. Rechnung das Vertragsverhältnis zustande gekommen und mit Zahlung abgeschlossen. Wenn Du nun eine neue Rechnung akzeptierst, ist das Dein Problem. Nachdem diese bereits bezahlt wurde, fürchte ich, musst Du auch dabei bleiben. Das die Versicherung aufgrund dessen die Leistung versagt, ist etwas „kleinlos“ aber dürfen die wahrscheinlich schon.
Vielleicht suchst Du Hilfe beim „Ombudsmann der PKV“, der als Mittelsmann zwischen Gesellschaft und Versicherten helfen soll. Das ist sein Auftrag. Der Ombudsmann ist „neutral“, seine Hilfe ist grundsätzlich kostenlos. Mehr info zum
Ombudsmann hier: http://www.pkv-ombudsmann.de
Liebe Grüße
Hans-Günter und Michael
Home: www.pkv-netz.com
Hallo,
die PKV hat Recht. Sollte der Arzt Ihnen das Geld nicht zurückerstatten, dann bitte zum Anwalt gehen. Wo kommen wir da hin, dass man im nach hinein höhere Rechnungen stellt. Dann soll die Arzthelferin die Differenz übernehmen.
LG Lilli
Hallo!
Ich würde dies versuchen mit der Begründung Ihrer PKV. Die Frage ist, ob Sie bereit sind, auch einen Anwalt dafür einzuschalten, wenn es sich um den Arzt Ihres Vertrauens handelt.
Gruß
H.C.
Ich habe schon mal davon gehört, daß es so ist, daß eine nachträgliche Erhöhung nicht erlaubt ist. Wenn es sich um einen Einzelfall und wirklich nur um ein Versehen der Arztpraxis handelt, könntest Du versuchen, bei Deiner PKV anzurufen und dort zu erwirken, daß man über diesen Fehler der Praxis hinwegsehen soll. Oder Du sprichst mit Deinem Arzt und verlangst das Geld zurück. Er soll in Zukunft gleich richtig abrechnen und Dir den Ärger ersparen.