Wegen Personalmangel muß A aus dem Urlaub heraus arbeiten und
bekommt eine Prämie, die in seiner Firma für derartige Einsätze
festgelegt ist (die Prämie ist niedriger, als ein normaler
Tagessatz und erscheint als Bruttobezüge auf der Gehaltsabrechnung).
Nun erfährt A so nebenbei, dass ihm nun die beiden Tage von seinem
Jahresurlaubsanspruch (6 Wo.) abgezogen werden sollen?!
Geht das in Ordnung?
Wer weiß was?
Wegen Personalmangel muß A aus dem Urlaub heraus arbeiten und
bekommt eine Prämie, die in seiner Firma für derartige
Einsätze
festgelegt ist (die Prämie ist niedriger, als ein normaler
Tagessatz und erscheint als Bruttobezüge auf der
Gehaltsabrechnung).
Nun erfährt A so nebenbei, dass ihm nun die beiden Tage von
seinem
Jahresurlaubsanspruch (6 Wo.) abgezogen werden sollen?!
Geht das in Ordnung?
Nein, Urlaubstage sollen der Erholung dienen und können daher nicht abgekauft werden. In der Regel verfallen daher ungenützte Urlaubstage ersatzlos ab einem Stichtag (wenigstens in Betrieben mit starkem Betriebsrat).
Wolfgang D.
achsooo ???
uups…
Urlaub kann nicht abgekauft werden ? OK.
Chef kann aus dringenden Gründen aus Urlaub rufen (entstehende Kosten werden übernommen) OK
Ungenutzte Urlaubstage verfallen ? OK
Chef kann aber nicht aus Urlaub rufen und nachher sagen: „äääätsch. kriegst keinen Urlaub mehr. Und Geld kriegst dafür auch nicht“
Das wäre ja eine Zwangsschenkung des AN.
Der Urlaubsanspruch als solches ist gesetzlich verbrieft.
Wenn der Chef den Anspruch nicht abkaufen darf, darf er auch nicht verweigern, wenn es seine Schuld war, dass der Urlaub nicht genommen werden konnte.
Dafür gibt es ja genügend Ausnahmeregelungen (übertragung in nächsten 3 Monate des Folgejahres usw…)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wegen Personalmangel muß A aus dem Urlaub heraus arbeiten und
bekommt eine Prämie, die in seiner Firma für derartige
Einsätze
festgelegt ist (die Prämie ist niedriger, als ein normaler
Tagessatz und erscheint als Bruttobezüge auf der
Gehaltsabrechnung).
Nun erfährt A so nebenbei, dass ihm nun die beiden Tage von
seinem
Jahresurlaubsanspruch (6 Wo.) abgezogen werden sollen?!
Geht das in Ordnung?
Nein, Urlaubstage sollen der Erholung dienen und können daher
nicht abgekauft werden. In der Regel verfallen daher
ungenützte Urlaubstage ersatzlos ab einem Stichtag (wenigstens
in Betrieben mit starkem Betriebsrat).
Wolfgang D.
achsooo ???
uups…
Urlaub kann nicht abgekauft werden ? OK.
Chef kann aus dringenden Gründen aus Urlaub rufen (entstehende
Kosten werden übernommen) OK
Ungenutzte Urlaubstage verfallen ? OK
Chef kann aber nicht aus Urlaub rufen und nachher sagen:
„äääätsch. kriegst keinen Urlaub mehr. Und Geld kriegst dafür
auch nicht“
Das wäre ja eine Zwangsschenkung des AN.
Wäre es, ist aber ungesetzlich. Der AN braucht sich das nicht gefallen lassen.
Aber: der AN darf nur in Urlaub gehen, wenn der betriebiche Ablauf es zulässt. Kein Weihnachtsbaumverkäufer darf daher im Dezember in Urlaub, aber irgendwann im Laufe des Jahres muß der AG dem AN den Urlaub möglichst in einem Stück ermöglichen und dabei auch die Situation der Familie (Schulkinder!) berücksichtigen.
Der Urlaubsanspruch als solches ist gesetzlich verbrieft.
Wenn der Chef den Anspruch nicht abkaufen darf, darf er auch
nicht verweigern, wenn es seine Schuld war, dass der Urlaub
nicht genommen werden konnte.
Das ist richtig und die Konsequenz aus der Unverkäuflichkeit des Urlaubs.
Dafür gibt es ja genügend Ausnahmeregelungen (übertragung in
nächsten 3 Monate des Folgejahres usw…)
OK - aber auch das ist kein Abkaufen des Urlaubsanspruchs, sondern ein Entgegenkommen an die „Urlaubssparer“, die sich für alle Fälle ein paar Urlaubstage bis Jahresende aufheben und dann warten bis das Wetter besser wird oder zusammen mit dem neuen Jahresurlaub einen mehrwöchigen Australienurlaub o.ä. antreten.
Wolfgang D.