Erholungsurlaub durch Zeitausgleich unterbrechen?

Hallo!

Herr X arbeitet bei ner Firma/Behoerde mit ner Arbeitszeitvereinbarung.
Die Tage haben unterschiedliche Sollzeiten z.B. 4x8 und Freitags 6 Stunden - mal angenommen.
An so-und-so-vielen Tagen kann er Mehrarbeitsstunden durch Arbeitszeitausgleich abarbeiten.
Naturgemaess ist das Freitags interessanter, das Zeitguthaben wird mit 2 Std. weniger belastet…
Jetzt kam X auf die Idee seinen Urlaub - nehmen wir mal 3 Wochen an - so aufzuteilen, dass er 3x Mo-Do Urlaub und dazwischen Zeitausgleichstage nahm

-> steht dem irgend eine Vorschrift dagegen?

-> wieso sollte die Leitung oder gar die Personalvertretung dagegen sein (sowas in der Arbeitszeitvereinbarung ausdruecklich verbieten), wenn es der ausdrueckliche WUNSCH des Arbeitnehmers ist?!

Wer hat Erfahrungen und Fundstellen dazu?

DANKE!!

cu
kai

Hallo,

-> steht dem irgend eine Vorschrift dagegen?

Vermutlich diese Arbeitszeitvereinbarung, die in der Firma gilt?

-> wieso sollte die Leitung oder gar die Personalvertretung
dagegen sein (sowas in der Arbeitszeitvereinbarung
ausdruecklich verbieten), wenn es der ausdrueckliche WUNSCH
des Arbeitnehmers ist?!

Wenn es solch eine Vereinbarung gibt, die womöglich der AN auch noch per Unterschrift unter seinen Arbeitsvertrag (mit) akzeptiert hat, dann gehts nicht um den Wunsch des AN, sondern um die Einhaltung dieser Vereinbarung. Es sei denn es wird in dieser Vereinbarung auch was zu den Wünschen des AN gesagt (kommt halt auch drauf an was).

MfG

Hallo!

Hallo,

Die meisten Kommentare (z.B. Küttner oder Heilmann) gehen davon aus, dass der Arbeitgeber den Urlaub gewährt (§7 Abs. 1 BUrlG).
Gewähren heißt zeitlich festlegen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Urlaub zusammenhängend zu gewähren (§7 Abs. 2 BUrlG).
Deshalb kann der AG natürlich Deinen schönen Plan kippen.

Würde ich als AG auch, denn er würde Dich gegenüber anderen Kollegen bevorteilen.

Er würde zulassen dass Du für 5 Tage Urlaub 40 Arbeitsstunden frei hättest, während andere Kollegen die Ihren Urlaub von Montag bis Freitag nehmen nur 38 Arbeitsstunden frei hätten.

DANKE!!

cu
kai

Grüße Michael

Hallo!

Herr X arbeitet bei ner Firma/Behoerde mit ner
Arbeitszeitvereinbarung.
Die Tage haben unterschiedliche Sollzeiten z.B. 4x8 und
Freitags 6 Stunden - mal angenommen.
An so-und-so-vielen Tagen kann er Mehrarbeitsstunden durch
Arbeitszeitausgleich abarbeiten.
Naturgemaess ist das Freitags interessanter, das Zeitguthaben
wird mit 2 Std. weniger belastet…
Jetzt kam X auf die Idee seinen Urlaub - nehmen wir mal 3
Wochen an - so aufzuteilen, dass er 3x Mo-Do Urlaub und
dazwischen Zeitausgleichstage nahm

-> steht dem irgend eine Vorschrift dagegen?

Na wohl anscheinend die Dienstvereinbarung der Behörde, in der Herr X arbeitet

-> wieso sollte die Leitung oder gar die Personalvertretung
dagegen sein (sowas in der Arbeitszeitvereinbarung
ausdruecklich verbieten), wenn es der ausdrueckliche WUNSCH
des Arbeitnehmers ist?!

Vielleicht um bestimmte Rosinenpicker auszubremsen und die Arbeitsfähigkeit der Behörde Freitags zu gewährleisten ?

Wer hat Erfahrungen und Fundstellen dazu?

PR und AG haben im Rahmen des Personalvertretungsrechts große Gestaltungsfreiheit. Ich sehe keine Vorschrift, die dagegen sprechen könnte, wenn beim Urlaub die anderen Tage gleich zählen, obwohl mehr Arbeit verlangt wird.

DANKE!!

cu
kai

Gern geschehen !

&tschüß

Wolfgang

Hallo!

Jetzt kam X auf die Idee seinen Urlaub - nehmen wir mal 3
Wochen an - so aufzuteilen, dass er 3x Mo-Do Urlaub und
dazwischen Zeitausgleichstage nahm

DANKE an alle für die Infos!

-> steht dem irgend eine Vorschrift dagegen?

Na wohl anscheinend die Dienstvereinbarung der Behörde, in der
Herr X arbeitet

ja ok, aber es MUSS nicht so sein - was aber als Argument angefuehrt wird („das muss so in die Vereinbarung weil es nicht erlaubt ist…“)

Es gibt aber KEIN Vorschrift, dass o.g. Praxis via DV verboten werden müßte, richtig?

wenn das so WAERE, waere es eh unnoetig, das in die DV zu schreiben, weil es ja dann schon verboten waere… - aber lassen wir das…

In der Firma von X wird die DV gerade ueberarbeitet und X versteht nicht so ganz warum PR und AG so agieren wie sie agieren - er hatte immer geglaubt der PR verhandelt in seinem Sinne und nicht gegen ihn :wink:

werde ihn aufklaeren… :wink:

cu kai

Hallo

-> steht dem irgend eine Vorschrift dagegen?

Na wohl anscheinend die Dienstvereinbarung der Behörde, in der
Herr X arbeitet

ja ok, aber es MUSS nicht so sein - was aber als Argument
angefuehrt wird („das muss so in die Vereinbarung weil es
nicht erlaubt ist…“)

Es gibt aber KEIN Vorschrift, dass o.g. Praxis via DV verboten
werden müßte, richtig?

Vom Prinzip her doch, zumindest im Einzelfalle! Den Grund hat Michael Völkel genannt. => §7 Abs. 2 BUrlG (insb. Satz 2!)

Gruß,
LeoLo