Hallo,
wahrscheinlich werde ich in meinem Text nun auch wieder Garantie und Gewährleistung verwechseln… sehts mir nach.
Folgender fiktiver Fall.
Herr König bestellt sich bei PASE, einem Billg-Tarifanbieter von F-PLUS, zum neuen Vertrag ein Eric-Sonicson-Handy. Nach 5 Monaten und 20 Tagen geht das Display kaputt und Hr. König schickt das handy, wie mit der Reparatur-Hotline vereinbart an den Reparaturdienst des Anbieters.
Dieser Schickt das Handy mit dem Vermerk zurück, daß es sich um Eigenverschulden handle und nicht kostenlos repariert wird. Nun befinden wir uns noch innerhalb der ersten 6 Monate.
Wie verhält man sich denn nun? Muß das schlüssig bewiesen werden, daß es sich um eigenverschulden handelt?
was tut man als nächstes? Das Handy wieder hinschicken ? Auf deren Kosten ? Anwalt einschalten ? Verbraucherzentrale?
vielen Dank für Eure Infos,
Grüße
Rankin