Erinnerung an die Abgabe der Steuerklärung?

Hallo,

ich habe ein Brief Finanzamt am 23.02.2011 bekommen wo drin steht.

Erinnerung zu Abgebe der Steuererklärung.

Einkommensteuererklärung 2008 und 2009
Umsatzsteuererklärung 2008 und 2009

Und ich soll dies bis 23.03.2011 einreichen.

Die Verpflichtung der Abgabe ergibt sich aus § 149 abs. 1 ao.
Was Heist das?

Nun meine Frage, muss ich das machen?
Ich habe absolut keine Ahnung davon, und habe auch noch nie eine Steuererklärung abgegeben.

Gruß
Denny

Hallo Dany,
ich denke schon, das das gemacht werden muß.
Ich meine auch, das Du ein Gewerbe angemeldet hast, wegen der Umsatzsteuer.
Wegen der Kurzfristigkeit kann ich nur empfehlen Telefonisch oder schriftlich nochmals um einen Aufschub zu bitten.
Grüße von Margit

Ja ich habe ein Kleingewerbe, was seit 2 Jahren inaktiv ist.

Wie ist das wenn ich nichts über das Kleingewerbe gemacht habe, also kein Geld damit verdient habe?

Ich werde am Montag auf dem Finanzamt anrufen und nachfragen ob ich mehr zeit bekommen kann.

Hallo Denny,

da das Finanzamt u.a. eine Umsatzsteuerklärung fordert, schließe ich daraus, dass du eine Gewerbe welcher Art auch immer betreibst. stimmt das? Dann mußt du auf jeden Fall die geforderten Erklärungen einreichen. Falls du keine Ahnung davon hast, such dir schnell nen Steuerberater.

Falls du kein Gewerbe hast /hattest und „normaler“ Arbeitnehmer bist, also nur Einkünfte „Nichtselbständiger Arbeit“ hast, brauchst du zumindest keine Umsatzsteuererklärung abgeben, aber wenn das Finanzamt dich auffordert (wie geschehen) trotzdem eine Einkommenssteuererklärung. Wenn du so gar keine Ahnung davon hast würde ich auch in dem Fall Hilfe (z.B. Steuerberater) in Anspruch nehmen. Oder als erstes Mal beim Finanzamt nachfragen, wieso weshalb warum du die abgeben sollst, i.d.R. sind die dort durchaus nett und kooperativ.

  • Alle Angaben ohne Gewähr :wink: -

VG tulpe1000

Hallo Denny,
also, ich bin kein Steuerberater, befasse mich allerdings mit Lohnsteuererklärungen.
Ich würde das am Montag beim FA mit ansprechen.
Wenn keine Umsätze vorliegen, kann man nichts
aufrechnen. Ich könnte mir allerdings denken, das das FA solche Unterbrechungen auch angezeigt haben will.
Viel Glück u n d beim FA gibt es auch immer mal nette
Menschen.
Grüße von Margit