Hallo,
ich habe ein Brief Finanzamt am 23.02.2011 bekommen wo drin steht.
Erinnerung zu Abgebe der Steuererklärung.
Einkommensteuererklärung 2008 und 2009
Umsatzsteuererklärung 2008 und 2009
Und ich soll dies bis 23.03.2011 einreichen.
Die Verpflichtung der Abgabe ergibt sich aus § 149 abs. 1 ao.
Was Heist das?
Nun meine Frage, muss ich das machen?
Ich habe absolut keine Ahnung davon, und habe auch noch nie eine Steuererklärung abgegeben.
Gruß
Denny