Hallo w-w-w-Gemeinde,
nachdem unser alter Steuerberater in seinen wohlverdienten Ruhestand gegangen ist, mussten wir vor inzwischen 3 Jahren einen neuen Vertreter seiner Gattung mit der Betreuung unserer GmbH betrauen.
Unser alter Berater hatte uns stets rechtzeitig auf Bilanzen und Jahresabschlüsse hingewiesen, wir konzentrieren uns voll uns ganz auf unser Tagesgeschäft.
Nun hat unser neuer Steuerberater diese Erinnerung versäumt und wir daher mit hohen Strafzahlungen zu rechnen.
Sind wir durch unseren alten Berater nur verwöhnt oder sollten solche Dinge nicht üblich für einen guten Steuerberater sein?
Um dies nicht falsch zu verstehen: Natürlich steht man als Geschäftsführer rechtlich in der Pflicht, ich möchte nur in Erfahrung bringen, ob dies nicht eher üblich ist, gerade hinsichtlich Fristen durch seinen Steuerberater aufmerksam gemacht zu werden.
Liebe Grüße