Erinnerung an Jahresabschluss - Service eines Steuerberaters?

Hallo w-w-w-Gemeinde,

nachdem unser alter Steuerberater in seinen wohlverdienten Ruhestand gegangen ist, mussten wir vor inzwischen 3 Jahren einen neuen Vertreter seiner Gattung mit der Betreuung unserer GmbH betrauen.

Unser alter Berater hatte uns stets rechtzeitig auf Bilanzen und Jahresabschlüsse hingewiesen, wir konzentrieren uns voll uns ganz auf unser Tagesgeschäft.
Nun hat unser neuer Steuerberater diese Erinnerung versäumt und wir daher mit hohen Strafzahlungen zu rechnen.

Sind wir durch unseren alten Berater nur verwöhnt oder sollten solche Dinge nicht üblich für einen guten Steuerberater sein?
Um dies nicht falsch zu verstehen: Natürlich steht man als Geschäftsführer rechtlich in der Pflicht, ich möchte nur in Erfahrung bringen, ob dies nicht eher üblich ist, gerade hinsichtlich Fristen durch seinen Steuerberater aufmerksam gemacht zu werden.

Liebe Grüße

Offrensichtlich seit ihr verwöhnt (worden) und der neue Steuerberater hat einfach keinen Auftrag zur Terminerinnerung erhalten.

Servus,

in welchem Land ist das?

In Deutschland ist weder die verspätete Veröffentlichung eines Jahresabschlusses noch die verspätete Abgabe von Steuererklärungen strafbar.

Schöne Grüße

MM

Er meint wahrscheinlich Verzugszinsen oder Gebühren, wobei ich mir das auch nicht wirklich vorstellen kann. Bevor das FA mit der Keule daher kommt, muss ziemlich viel passieren. Aber das weißt du ja selber.

Ich kenne es so, dass die Steuerberater spätestens im Früsommer anfangen, zu erinnern, nicht weil es so vereinabrt ist oder ihre Pflicht wäre sondern aus purem Selbstschutz. Wenn den meisten Mandanten Mitte November einfällt, dass da noch irgendwas mit Jahresabschluss war, müssten alle in der Kanzlei die nächsten 6 Wochen Tag und Nacht arbeiten.

Data

Servus,

möglich ist, dass hier eine sehr umfängliche Vollmacht an den StB gegeben wurde, so dass der Mandant von all den Erinnerungen, Fristsetzungen usw. nichts mitgekriegt hat und jetzt urplötzlich innerhalb von vierzehn Tagen die verschiedenen Schuhkartons ausleeren und in Plastiktüten umpacken muss, die er dann dem StB bringen kann, wo er doch vorher für das Ausleeren der Schuhkartons immer drei Monate Zeit hatte.

Wenn das so ist, und wenn der StB außerdem nicht erklärt hat, dass weder eine Androhung noch eine Festsetzung von Zwangsgeld eine Katastrophe sind und wirklich Geld kosten, ist er wirklich ein bissle schläfrig und sollte vielleicht überlegen, ob er nicht noch Platz für eine zweite Karriere hat, beim Wasserwirtschaftsamt :smile: .

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin!

Was mich fast mein ganzes Leben lang bewegt, ist endlich geklärt. Schon immer war mir rätselhaft, wozu Frauen so viele Schuhe brauchen, während ich mich von manchen Galoschen auch nach Jahrzehnten nur äußerst schwer trennen mag. Nun ist klar, dass es gar nicht um die Schuhe geht, die Frauen brauchen bloß die Schuhkartons … für Belege.

Gruß
Wolfgang

Nun ja, ganz so stimmt das nicht.

Zum Beispiel kann man in den Bereich der Steuerhinterziehung kommen, wenn eine Steuererklärung zu spät ans Finanzamt gesendet wurde.

Oder auch die verspätete Veröffentlichung bzw. Hinterlegung von GmbH-Bilanzen zieht u. U. eine „Mahngebühr“ i. H. v. 103,50 Euro und die Androhung eines höheren Zwangsgeldes (2.500 Euro?) nach sich.

Rein steuerrechtlich sind Zwangsgelder und Verspätungszuschläge oft angewandte Mittel.

Also strafbar im weiteren Sinn ist das schon.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo Ronald,

ja, Zwangsgelder kann man sich da schon einhandeln, und für die Steuererklärungen Verspätungszuschläge.

Aber ‚wir haben mit hohen Strafzahlungen zu rechnen‘ ist das dann halt nicht. Zumal man schon extrem schläfrig an die Sache herangehen muss, wenn man sie nicht zwischen der ersten Zwangsgeldandrohung und der Vollstreckung von dessen Zahlung im Kasten haben will - da geht es um rund zwei Monate Zeit.

Schöne Grüße

MM

Vielen lieben dank für alle Antworten.
Dieser Steuerberater kostet einfach nur noch Nerven.
Wertet ein Steuerberater übrigens wirklich jeden Beleg aus oder mach er dies nur Stichprobenartig?
Er behauptet u.a. er würde jede einzelne Zeile des Fahrtenbuchs durchgehen, um den geldwerten Vorteil zu berechnen.
Diese Infos habe ich allerdings (zur eigenen Abschätzung der Kosten) bereits lange ausgerechnet und entsprechende Fahrtentypen (privat, geschäftlich, fahrt zur Firma ) kumuliert.

Ich habe den Eindruck, es geht ihm nur darum, möglichst hohe Kosten zur verursachen.

Servus,

eine GmbH muss Bücher führen und Jahresabschlüsse aufstellen.

Wenn man eine Bilanz und eine GuV aufstellen möchte, muss man zuerst die FiBu für das betreffende Jahr erfassen. Das geht nur, indem man alle Belege für dieses betreffende Jahr bucht - in der Buchhaltung kann man nicht schätzen oder interpolieren oder sowas, da hilft bloß buchen.

Fahrtenbücher habe ich immer, ohne Ausnahme, selber nachgerechnet, egal wie es pressiert hat - zuerst mit dem Tischrechner und Addistreifen, später mit Excel-Tabellen. Die Fälle, in denen sich die Mandanten nicht verrechnet hatten, machten weniger als fünf Prozent aus. Das Gemeine daran ist, dass ein Fahrtenbuch mit Rechenfehlern gegebenenfalls vom FA komplett verworfen werden kann - ein findiger Mandant kann den daraus entstehenden Nachteil seinem StB an den Hals hängen, denn dieser ‚hätte ja sehen müssen, dass in den Aufzeichnungen Rechenfehler enthalten sind, und diese Fehler korrigieren müssen‘. Nä, sowas tut man sich dann lieber nicht an - lieber schnell nachrechnen, das kostet nicht viel Zeit und bringt viel, weil sowas zu den Dingen gehört, die fast jeder Mandant sachlich prüfen und beurteilen kann.

Schöne Grüße

MM