ich arbeite gerade an der Lektion „Erinnerungen“
für ein Deutsch-als-Fremdsprache-Lehrwerk und habe zwei
Fragen:
ab welchem Alter kann man sich an Ereignisse erinnern? Ab
drei/vier Jahren (ist nur eine Schätzung)?
meine erste Erinnerung (optischer Art) sind aus der Zeit als ich ca. 3 Jahre alt war … ich erinnere mich an den Hausflur unseres Mietshauses, an die Kirche um die Ecke und an den Strassenzug, ausserdem an das Kinderzimmer das ich damals mit meiner Schwester zusammen bewohnte
Es muss mit 3 gewesen sein, weil wir in ein anderes Bundesland umzogen als ich noch 3 Jahre alt war.
Übrigens habe ich (ohne zu wissen wie die strasse/Kirche damals hiess) die Strasse / Kirche auf Anhieb wiedererkannt, als ich auf einer Fortbildung in eben dieser Stadt war und in der Mittagpause mit meiner Arbeitskollegin spazieren ging …
wir kamen um eine ecke und ich blieb wie vom Blitz getroffen stehen und sagte "hier hab ich gewohnt " … meine Eltern haben mir das dann später bestätigt dass es wirklich so war :o)
fand ich faszinierend :o) ach ja Und ich erinnere mich noch an meine Urgroßmutter und dass sie beim küssen gepiekst hat *grins* sie ist gestorben als ich 3 war.
ab welchem Alter kann man sich an Ereignisse erinnern? Ab
drei/vier Jahren (ist nur eine Schätzung)?
meinst Du verbalisierbare Erinnerungen an autobiographische
Ereignisse? Wenn ja, dann stimmt Deine Schätzung gut mit
Forschungsergebnissen überein.
In früheren Altersstufen, sogar im Säuglingsalter, sind Kinder
aber bereits zu nichtdeklarativen Gedächtnisleistungen fähig.
Was ist das bzw. wie wird das festgestellt? Ich erinnere mich z. B. daran, daß ich immer auf den Sockel eines Denkmals auf einem Friedhof gestiegen bin und in das Denkmal ein § eingeschlagen war. Da war ich, wie mir gesagt wurd, noch nicht 2 Jahre alt.
In Wahrzeit ist das § die Null der jahreszahl 1907, in der Das Denkmal errichtet wurde.
was meinst Du mit „das“?
Das autobiographische Gedächtnis? Das ist das Gedächtnis, das Erinnerungen an eigene Lebensereignisse umfaßt(Deine Denkmalsereignisse beispielsweise). Man macht Versuche mit Kindern unterschiedlichen Alters, indem man mit ihnen z.B. auf den Jahrmarkt geht und sie später fragt, was sie da gemacht haben.
Da war ich, wie mir gesagt wurd, noch nicht 2 Jahre alt.
Da war ich, wie mir gesagt wurd, noch nicht 2 Jahre alt.
O.k. Ist die Altersangabe amtlich verbürgt?
Natürlich nicht. Ich erinnere mich aber auch noch ganz schwach an meinen Urgroßvater, allerdings ohne ein Bild. Er ist schon gestorben, ehe ich 2 Jahre alt war.