Erinnerungsvermögen, Polizist als Zeuge

Hallo!

Hauptverhandlungen finden ja meistens erst nach einem großen Abstand zur Tat statt. Nehmen wir mal an, dass ein Polizist als Zeuge geladen wird und dass es nicht gerade um Mord, sondern um eher Kleinigkeiten geht (Ordnungswidrigkeiten, geringe Straftaten). Das werden Polizisten ja fast jeden Tag haben, sodass sie sich höchst wahrscheinlich nicht mehr an eine solche weit zurückliegende Tat erinnern können.
Wäre es ein gewichtiges Argument, so einem Zeugen in der Hauptverhandlung vorzuwerfen, dass er sich ja garnicht mehr erinnern würde?
Wenn ja, würde ein Verweis auf eine vorherige Vernehmenung, die direkt nach dem Tat stattgefunden hat, als Entgegnung reichen?

Also nicht nur die Verlesung eines solchen Protokolls, sonden etwa so:
„Beschreiben sie uns bitte den Tathergang.“
„Also erst ist das passiert, dann das, dann bla.“
„Wie können sie das so genau sagen?“
„Das habe ich ja damals direkt nach der Tat zu Protokoll gegeben, dort konnte ich mich noch erinnern, also wird es ja stimmen.“

Gefunden habe ich dazu § 250 StPO:

„Beruht der Beweis einer Tatsache auf der Wahrnehmung einer Person, so ist diese in der Hauptverhandlung zu vernehmen. Die Vernehmung darf nicht durch Verlesung des über eine frühere Vernehmung aufgenommenen Protokolls oder einer schriftlichen Erklärung ersetzt werden.“

Ist damit auch der obige Fall abgedeckt?

Danke schonmal!,
Gruß
Paul

Ist damit auch der obige Fall abgedeckt?

Nein, denn Erinnerung ist ein subjektiver Prozess und selbstverständlich dürfen sich Zeugen anhand eigener Aufzeichnungen oder anhand einer bereits gemachten und schriftlich festgehaltenen Aussage ihr Gedächtnis auffrischen. Wichtig ist nur, dass sie sich erinnern und ihre Aussage beeiden können.
Oder meinst du der Zeuge des Banküberfalls kann sich ein Jahr an das Kennzeichen des Täterfahrzeuges erinnern?

Gruß Andreas

Danke für die Antwort.
Kann man lediglich Einzelheiten vergessen oder auch, dass überhaupt soetwas vorgefallen ist und sich dann komplett aus dem Protokoll „auffrischen“?