Erkennungsdienstliche Behandlung

Jemand wurde angezeigt wegen Beleidigung. Da diese Person schon ein paar Einträge hatte (Kleinigkeiten) wurden eine neue Erkennungsdienstliche Behandlung gemacht. Ist dies rechtens???
Darf die Polizei dies entscheiden??? Kann man sich dagegen wehren, Widerspruch und bringt das überhaupt was?
Wie ist das mit den Einträgen - wann werden die immer getilgt??? Alle 5 Jahre? Stimmt das? Wenn man nach 4 Jahren wieder einen Eintrag bekommt, bleiben auch die alten Einträge??

Vielen Dank im voraus

Piet

Ob die Polizei das entscheiden darf: Ja, darf sie.
Die Rechtsgrundlage hierfür wird wohl erfüllt gewesen sein, sonst wäre es auch nicht gemacht worden.
Natürlich kann man dagegen Widerspruch einlegen, aber sollte es nicht rechtswidrig gewesen sein (die Kriterien hierfür sind einfach. Es gibt nur ein „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“) bringt der Widerspruch auch nichts. Frag deinen Anwalt, der wird dir sagen ob da was zu machen ist. Wann Daten aus dem System gelöscht werden hängt davon ab, wie oft neue dazu kommen und was du dir zu schulden hast kommen lassen. Ist wie mit den Punkten in Flensburg. Bist du zwei Jahre lang punktefrei, bekommst du Punkte abgezogen.

Gruß

Hallo,

ich gehe davon aus, dass diese Antwort nicht richtig ist. In der Regel steht in einem Polizeigesetz etwa folgendes: Darüber hinaus dürfen Polizeivollzugsbeamte die zur Verhütung oder Aufklärung einer künftigen Straftat erforderlich erscheinenden erkennungsdienstlichen Maßnahmen anordnen, wenn die betroffene Person verdächtig ist, eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen zu haben… [Aus dem Mecklenburgischen Polizeigesetz, § 31]

Eine „mit Strafe bedrohte Handlung“ dürfte nur ein Offizialdelikt sein. Vielleicht kann ein Strafrechtsexperte das ja bestätigen/widerlegen. Wenn es so ist, darf eine Beleidigung keine erkennungsdienstliche Maßnahme nach sich ziehen.

Viele Grüße
Ultra

PS: Solche Aussagen, wie „wenn die Polizei es macht, wird es schon eine Rechtsgrundlage geben“, sind sehr hilfreich. Wo war die Rechtsgrundlage hier: http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,634632,0… ?

Wieso sollten nur Offizialdelikte mit Strafe bedroht sein? Die Logik verstehe ich nicht recht.

Levay

Nun gut, dann muss ich mich insofern korrigieren, dass jede Straftat theoretisch eine ED nach sich ziehen könnte. Bei der Beleidigung bleibt sie aber trotzdem zweifelhaft. Eine Beleidigung wird ja nun im Regelfall nicht durch Fingerabdrücke o. ä. aufgeklärt. Einzig wenn eine Person häufiger mal wildfremde Personen beleidigt, könnte es sinnvoll sein, Fotos zu nehmen.