Erkennungsmarke beim BW-Austritt abgeben?

Muss die Erkennungsmarke beim Austritt aus der BW abgegeben werden?

Muss die Erkennungsmarke beim Austritt aus der BW abgegeben
werden?

Kann mich ĂĽberhaupt nicht dran erinnern, die behalten zu haben. Aber im Grunde ist es ganz einfach: Wenn der EigentĂĽmer der Hundemarke, also der Bund, das wĂĽnscht, wird man nicht umhinkommen, sie abzugeben.

Ich habe meine als Schlüsselanhänger am Autoschlüssel.

Ich hab meine noch.

Ich habe meine als Schlüsselanhänger am Autoschlüssel.

S-Bahn rĂĽberfahren lassen, dadurch wird sie richtig dĂĽnn:wink:

Muss die Erkennungsmarke beim Austritt aus der BW abgegeben
werden?

Die Erkennungsmarke wird bei Dienstzeitende abgegeben und genauso, wie der Truppenausweis Teil der Reservistenakte im Kreiswehrersatzamt. Bei WehrĂĽbungen wird beides wieder ausgegeben.

GruĂź Andreas

Du gibtst die Erkennungsmarke ab, oder Du bringst sie „verloren“. Ganz wie Du möchtest. Ich habe meine „verloren“ gebracht - das muss irgendwo in meiner kleinen Andenkenvitriene gewesen sein :wink:.
Es ist letzen Endes völlig egal. Wenn Du sie aus persönlichen Gründen unbedingt behalten willst, dann kannst Du auch einfach ne neue im BW-Shop kaufen, in die Instandsetzung gehen, wo ein Stanzsatz (oder wie das heisst) ist, Dir die Marke neu machen (wenn Du sie real verloren hast wird auch nix anderes gemacht) und dann gibts Du die selbst gekaufte Marke ab und behälst die, die Du in Deiner Dienstzeit getragen hast.
Ist natĂĽrlich nicht im Sinne des Dienstherren, aber mMn ist das derartig unbdeutend.
Bei meiner Auskleidung hat das keinen Interessiert. Ich hab kurz auf nem DinA4-Zettel ne Dienstliche Erklärung zum Verlust der Marke geschrieben („Hiermit erkläre ich, dass ich…bla bla…Marke verloren…bla bla…Unterschrift“ und fertig).
Da wurde nichtmal mehr nach gefragt.
Darum hab ich meine Marke, die ich immerhin 8 lange Jahre getragen habe behalten. Das eine oder andere Andenken muss schon sein :wink:.
Gruss, Nibbler

Ist natĂĽrlich nicht im Sinne des Dienstherren, aber mMn ist
das derartig unbdeutend.

Straftaten sind auch nicht im Sinne des Gesetzgebers und der Gesellschaft und sicherlich auch nicht unbedeutend…

Bei einigen meiner Kameraden wurde nichtmal darauf geachtet, ob sie die Erkennungsmarke abgegeben haben oder nicht. Das meine ich mit unbedeutend.
Das Straftaten NICHT unbedeutend sind ist mir schon klar!
Ich rede ja nicht davon, die Hälfte der Ausrüstung mit nach Hause zu nehmen, sondern von einem Stück Blech, welches sich 1:1 aus eigener Tasche ersetzen lässt, denn eine solche Marke kostet im BW-Shop 5,-€.
Meine hab ich Mitte der Grundausbildung verloren und habe das genau so gemacht, wie ich es oben beschrieben habe. Damals war ich zu sehr von den Vorgesetzten eingeschĂĽchtert um zu gestehen, dass ich sie verloren gebracht habe.
Somit habe ich lediglich nachträglich (nämlich bei der Auskleidung) dafür geschrieben und gut is!

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Das Straftaten NICHT unbedeutend sind ist mir schon klar!
Ich rede ja nicht davon, die Hälfte der Ausrüstung mit nach
Hause zu nehmen, sondern von einem StĂĽck Blech

Schön und dann sind wir eben bei einer Straftat.

GruĂź Andi

Wenn, dann zitier mich bitte ganz oder garnicht, aber unterschlag bitte nicht wesentliche Aussagen!! Ich habe ja oben bereits was dazu geschrieben.
Also werf mir bitte nicht vor ich wĂĽrde stehlen!!