Kant vs. Hume
Hi Semjon.
Diese Vorstellung ergibt sich daraus, dass der Mensch bestimmte
Prinzipien, die in seinem Verstand angelegt sind, auf die
Daten, die die menschlichen Sinnesorgane liefern, projiziert.
Nee, das sind nicht Kants, sondern Humes „Grundgedanken“.
Das hat Kant von Hume (imho nur von Hume).
Hat er nur zur Hälfte. Hume sagt, dass Kausalität in der Außenwelt nicht direkt beobachtet, sondern hineininterpretiert wird, und zwar aufgrund von Induktionsschlüssen, die auf zuvor beobachteten gleichartigen Ereignissen beruhen. Das ist etwas ganz anderes als das, was Kant sagt.
http://www.textlog.de/7545.html
(Stichworte: Hume - Kategorien)
„HUME betrachtet die Kategorien der Substanz (s. d.) und der Kausalität (s. d.) als bloß Subjektive, pseudoempirische Begriffe, als Assoziations- und Phantasieprodukte, beruhend auf Gewohnheit (s. d.) und Glauben (s. d.).“
Zitat ENDE.
Ich schrieb aber von „Prinzipien, die im menschlichen Verstand angelegt sind“. Und das ist nun einmal KANTS Grundgedanke:
http://www.textlog.de/7544.html
(Stichworte: Kant - Kategorien)
„Eine ganz neue Kategorienlehre begründet KANT. Er leitet sie aus der Gesetzmäßigkeit des Denkens, aus der »reinen Vernunft« (s. d.), aus der Denktätigkeit, als Formen (s. d.) dieser, ab; nicht sind sie Abstraktionen aus dem Erfahrungsinhalt, sondern sie sind etwas die Erfahrung Formendes, Gestaltendes, Konstituierendes, Bedingendes, sie sind a priori (s. d.), transzendental (s. d.).“
Zitat ENDE.
Der Unterschied liegt auf der Hand: bei Hume sind Kategorien „Abstraktionen“ aus Erfahrungsinhalten, bei Kant „die Erfahrung a priori Formendes“.
Ein wichtiger Begriff bei Kant ist „transzendental“. Das
besagt in etwa, dass es … Prinzipien gibt …, die eine nicht mehr
hinterfragbare Basis für unser Erkennen bilden. D.h. sobald
Erkenntnis stattfindet, sind diese Prinzipien schon
involviert. Sie wirken spontan und unbewusst.
Das schon eher, aber bei Kant nur auf die „Moral“ bezogen.
Die Prinzipien (Kategorien), von denen ich schreibe, werden gemäß Kant „spontan“ auf das Anschauungsmaterial (Sinnesdaten) projiziert:
http://www.textlog.de/32648.html
„Die „Spontaneität der Begriffe“ (im Gegensatz zur Rezeptivität des Gemüts oder Sinnlichkeit) ist das Vermögen, durch die (rezeptiv erhaltenen) Vorstellungen einen Gegenstand zu erkennen, genauer „das Vermögen, Vorstellungen selbst hervorzubringen“ („Spontaneität des Erkenntnisses“ = „Verstand“, s. d.), KrV tr. Log. Einl. I (I 106 f.— Rc 125 f.). Auf die „Spontaneität des Denkens“ gründen sich alle Begriffe (s. d.); sie sind „Funktionen“ des Verstandes, nicht (wie die Anschauungen) „Affektionen“, ibid. tr. Anal. 1. B. 1. H. 1. Abs. (I 120—Rc 139 f.). — Es gibt eine Spontaneität des Verstandes, der die Kategorien (s. d.), und eine „reine Spontaneität der Vernunft“, der die Ideen (s. d.) entspringen…“
Zitat ENDE.
Auch hier ist meine Darstellung also korrekt.
Das ist mein Kant wie ich ihn liebe. Der kategorische
Imperativ des Nationalsozialismus, wie später von
Hans Frank formuliert, ist hier unschwer herauszulesen.
(…)
Es ist imho völlig richtig, daß sich Eichmann
im Prozess auf Kant berufen hat. Und so ist er
vom früher 20. Jahrhundert (imho) auch verstanden
worden.
Nur, weil man seine Ausführungen aus dem Kontext riss. Allerdings steckt in diesen zweifellos ein dicker Keim der Missverständlichkeit:
http://www.stern.de/unterhaltung/buecher/520070.html…
"Perversion des Pflichtbegriffs
Die unglaublichste Perversion des Pflichtbegriffs verkörperte Adolf Eichmann, der technokratische Organisator des Holocaust. Beim Polizeiverhör in Israel soll, wie Hannah Arendt in dem Buch „Eichmann in Jerusalem“ schreibt, der Nazi-Scherge mit großem Nachdruck beteuert haben, „sein Leben lang den Moralvorschriften Kants gefolgt zu sein, und vor allem im Sinne des kantischen Pflichtbegriffs gehandelt zu haben“.
Die entlastende Funktion der Pflicht
… „Solches Denken hat überhaupt nichts mit Kants Entwurf einer Moralphilosophie zu tun.“ Kant setzt auf den selbstständigen Gebrauch der eigenen Vernunft. Er sieht die Pflicht, nach dem allgemeinen Sittengesetz zu handeln. Hierfür stellt er ein objektives Kriterium auf - seinen berühmten kategorischen Imperativ: „Handle so, dass die Maxime (=subjektive Verhaltensregel) deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könnte.“
Keine Befehle, sondern Pflichten
Kant verpflichtet also den Einzelnen, über sein eigenes Handeln Rechenschaft abzulegen. Und der Philosoph formuliert einen klaren Maßstab: nicht irgendwelche Befehle genügen, sondern es gibt universalistische Pflichten wie zum Beispiel das Verbot von Lüge und Betrug oder das Gebot, Notleidenden zu helfen. Auf der anderen Seite hat Kant auch so genannte äußere Pflichten benannt, wie Höffe erklärt. Kant habe das Befolgen von Gesetzen für selbstverständlich gehalten, sofern sie seinem kategorischen Rechtsimperativ genügen."
Zitat ENDE.
Gruß
Horst