Hi,
ich habe im wesentlichen kapiert, was sich geändert hat:
- Kinder erst ab 10 haftbar, wenn kein Vorsatz
- „unabwendbares Ereignis“ kann bei Person-Auto-Schäden nicht mehr angeführt werden, nur noch „höhere Gewalt“.
Aber ich kapier einfach nicht, WARUM!
Fall 1 sehe ich ja gerade noch ein, wenn ich auch durchaus finde, daß man dann eben die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht rankriegen muß. Die sind auf jeden Fall schulder als der Autofahrer, wenn ihr Kind einfach auf die Bundesstraße läuft.
Aber bei Fall 2 hakt es bei mir aus. Möglicherweise liegt es auch an dem etwas umständlichen Beispiel, das ich in der ADAC-Motorwelt gelesen habe: Ein Radler fährt einem an der Kreuzung stehenden Auto hinten drauf. Jetzt steht da „Der Radfahrer erhält keinen vollen Schadenersatz“. HÄ? Nach meinem Rechtsempfinden müßte er überhaupt keinen Schadenersatz kriegen, sondern das verkratzte Auto zahlen!!! Und wenn mir ein Kind auf die Straße läuft, muß ich nicht nur mein kaputtes Auto, sondern auch noch SCHMERZENSGELD zahlen??? Wo sind wir denn hier??? Wird man jetzt bestraft, weil man es wagt, ins Auto zu steigen?
Um Verständnishilfe bittet
der völlig verstörte
erik
P.S.: noch ne Nebenfrage: Im selben Artikel steht, daß den Vorausfahrer nach wie vor keine Schuld trifft, wenn er ein Steinchen hochschleudert und die Windschutzscheibe des nächsten Autos beschädigt. Wir haben in unseren (beschränkten) BGB-Vorlesungen immer gelernt, daß - wenn keiner so recht schuld ist - derjenige zahlen muß, der den Unfall letztlich herbeigeführt hat, auch wenn er quasi nix dafür kann. Das wäre aber dann doch der Vorausfahrende und nicht der Nachkommende. So ähnlich glaube ich mich an ein Gerichtsurteil zu erinnern, wo einer zahlen mußte, weil er (ohne Schnupfen) niesen mußte und währenddessen einen Unfall baute - gleiche Argumentation.
Hilfe!
