Vor ca. 4 - 5 Monaten wurde eine CD im Wert von ca. 30,00 Euro bei einem großen Versandhandel gekauft. Diese kam nie an. Trotzdem gab es Mahnungen bis hin zur Einschaltung eines Inkassobüros. Selbst dieses konnte den Verbleib der CD nicht nachvollziehen. Das Inkassobüro bietet an das Verfahren gegen eine Erklärung an Eides statt einzustellen (Erklärung darüber, dass die CD nicht angekommen ist).
Sollte man so etwas unterschreiben? Ist nicht der nicht nachweisbare Verbleib schon genug, damit der Fall erledigt ist?
Bekommt man denn ohne Nachweiss einen Mahnbescheid? Kann man ohne Beweise eine Klage erheben? Wie kann man für eine Ware Geld einfordern, die nie angekommen ist?
Nein, die Entscheidung ist ganz einfach. Da man kein Geld schuldet, zahlt man auch nichts. Wenn Post vom Gericht kommt, muss man reagieren, alles andere lässt man unbeantwortet.
welchen Ärger mit der Justiz sollte denn eine Erklärung an
Eides statt hervorrufen?
Die Frage halte ich für falsch gestellt. Es geht nicht darum, welcher Ärger droht, sondern welchen Ärger ein Schuldner mittlerer Art und Güte befürchtet. Von den Ängsten der rechtsunkundigen Schuldnern leben Inkassobüros doch.
oder, um die Sache abzukürzen: was spricht dagegen den
Nichterhalt der CD auf diese (einfache) Weise glaubhaft zu
machen.
Das Risiko der Strafbarkeit, z.B. durch Fahrlässigkeit, oder aber auf Grund einer ungünstigen Beweislage, dies verbunden damit, dass für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung überhaupt kein Bedürfnis besteht.
Na, der, der angeblich die Ware bekommen hat, könnte ja angesichts der Worte „an Eides statt“ denken, er hätte da ein echtes Problem.
Er könnte sich sogar derart verunsichert fühlen, dass er die unberechtigte Forderung zahlt - oder in einem Forum nachhakt.
Wäre das kein Fallbeispiel, dann würde man mutmaßen, dass die Erzeugung von Druck / Angst vor „Eide“ hier sogar ganz gut geklappt hat…
Man würde der so angeschriebenen Person raten, dem Inkassobüro (letztmalig und bestimmt, aber noch höflich und freundlich) mitzuteilen, dass die Forderung angesichts der nicht erhaltenen Ware bestritten wird.
Eigentlich kümmern sich Inkassobüros nicht um Forderungen, die ernsthaft bestritten werden. Solche Fälle gehören nicht in die Hand des Geldeintreibers, sondern sollten zuerst in der fordernden Firma geklärt werden - und dann ggf. vor dem Gericht.