Erklärung an Eides statt abgeben?

Hallo,

wie würdet Ihr in folgender Situation vorgehen:

Vor ca. 4 - 5 Monaten wurde eine CD im Wert von ca. 30,00 Euro bei einem großen Versandhandel gekauft. Diese kam nie an. Trotzdem gab es Mahnungen bis hin zur Einschaltung eines Inkassobüros. Selbst dieses konnte den Verbleib der CD nicht nachvollziehen. Das Inkassobüro bietet an das Verfahren gegen eine Erklärung an Eides statt einzustellen (Erklärung darüber, dass die CD nicht angekommen ist).

Sollte man so etwas unterschreiben? Ist nicht der nicht nachweisbare Verbleib schon genug, damit der Fall erledigt ist?

Herzlichen Dank für Eure Antworten.

Sollte man so etwas unterschreiben?

Nein.

Ist nicht der nicht

nachweisbare Verbleib schon genug, damit der Fall erledigt
ist?

Ja.

Warum verlangt ein Inkassobüro dann so etwas?

Warum verlangt ein Inkassobüro dann so etwas?

Um Druck aufzubauen. Warum sonst?

Wie können sie weiter vorgehen, wenn diese Erklärung nicht unterschrieben wird?

Weiter nerven, Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben.

Schwere Entscheidung. Doch unterschreiben oder das Risiko eines Mahnbescheides eingehen …

hi,

Um Druck aufzubauen. Warum sonst?

wenn eine kurze Nachfrage erlaubt ist:

welchen Druck und womit?

grüße
lipi

Vielleicht verunsichern, was im Momenta auch gelungen ist.

Die CD ist nicht angekommen. Es gibt keinen Nachweis.

Wie bekommt man dann einen Mahnbescheid?

Bekommt man denn ohne Nachweiss einen Mahnbescheid? Kann man ohne Beweise eine Klage erheben? Wie kann man für eine Ware Geld einfordern, die nie angekommen ist?

Bekommt man denn ohne Nachweiss einen Mahnbescheid?

Ja. Der Empfänger kann aber Widerspruch einlegen.

Kann man
ohne Beweise eine Klage erheben?

Ja.

Wie kann man für eine Ware
Geld einfordern, die nie angekommen ist?

Indem man z.B. eine Klage erhebt. Das heißt ja nicht, dass der Klage dann auch stattgeben wird.

Nein, die Entscheidung ist ganz einfach. Da man kein Geld schuldet, zahlt man auch nichts. Wenn Post vom Gericht kommt, muss man reagieren, alles andere lässt man unbeantwortet.

Man erzeugt beim Schuldner Angst.

hi,

wovor?
und bei welchem Schuldner?

grüße
lipi

Das beruhigt mich schon ein wenig.

Wenn ein Mahnbescheid kommt, Einspruch erheben?

wovor?

Angst davor, dass der (vermeintliche) Schuldner Ärger mit der Justiz bekommt.

und bei welchem Schuldner?

Bei dem, der von dem Inkassobüro angeschrieben wird.

Wenn ein Mahnbescheid kommt, Einspruch erheben?

Widerspruch.

hi

Angst davor, dass der (vermeintliche) Schuldner Ärger mit der
Justiz bekommt.

und bei welchem Schuldner?

Bei dem, der von dem Inkassobüro angeschrieben wird.

welchen Ärger mit der Justiz sollte denn eine Erklärung an Eides statt hervorrufen?

oder, um die Sache abzukürzen: was spricht dagegen den Nichterhalt der CD auf diese (einfache) Weise glaubhaft zu machen.

grüße
lipi

welchen Ärger mit der Justiz sollte denn eine Erklärung an
Eides statt hervorrufen?

Die Frage halte ich für falsch gestellt. Es geht nicht darum, welcher Ärger droht, sondern welchen Ärger ein Schuldner mittlerer Art und Güte befürchtet. Von den Ängsten der rechtsunkundigen Schuldnern leben Inkassobüros doch.

oder, um die Sache abzukürzen: was spricht dagegen den
Nichterhalt der CD auf diese (einfache) Weise glaubhaft zu
machen.

Das Risiko der Strafbarkeit, z.B. durch Fahrlässigkeit, oder aber auf Grund einer ungünstigen Beweislage, dies verbunden damit, dass für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung überhaupt kein Bedürfnis besteht.

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Um Druck aufzubauen. Warum sonst?

wenn eine kurze Nachfrage erlaubt ist:

welchen Druck und womit?

Na, der, der angeblich die Ware bekommen hat, könnte ja angesichts der Worte „an Eides statt“ denken, er hätte da ein echtes Problem.

Er könnte sich sogar derart verunsichert fühlen, dass er die unberechtigte Forderung zahlt - oder in einem Forum nachhakt.

Wäre das kein Fallbeispiel, dann würde man mutmaßen, dass die Erzeugung von Druck / Angst vor „Eide“ hier sogar ganz gut geklappt hat…

Man würde der so angeschriebenen Person raten, dem Inkassobüro (letztmalig und bestimmt, aber noch höflich und freundlich) mitzuteilen, dass die Forderung angesichts der nicht erhaltenen Ware bestritten wird.

Eigentlich kümmern sich Inkassobüros nicht um Forderungen, die ernsthaft bestritten werden. Solche Fälle gehören nicht in die Hand des Geldeintreibers, sondern sollten zuerst in der fordernden Firma geklärt werden - und dann ggf. vor dem Gericht.