erklärung an eides statt

Guten tag!
In wie fern macht man sich strafbar, wenn man entgegen eine Erklärung
an Eides statt handelt?
Besten Dank!
Belzebub

Guten tag!

Selbst!

In wie fern

Insofern, da es niedergeschrieben steht in der Allwissenden Schrift, die da heißet Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Versicherung_an…

Und tschüs

HM

macht man sich strafbar, wenn man entgegen eine
Erklärung
an Eides statt handelt?
Besten Dank!
Belzebub

In wie fern macht man sich strafbar, wenn man entgegen eine
Erklärung
an Eides statt handelt?

Hallo,

wenn man eine falsche Versicherung an Eides statt abgibt, dann ist das strafbar gem. § 156 StGB. Also war die Erklärung falsch!

Wenn man eine eV abgegeben hat etwas zu tun, zu dulden bzw. zu unterlassen und man handelt entgegen der eigenen übernommenen Pflicht, hängt das vom Inhalt der Erklärung ab. Eine Strafbarkeit ist aber ausgeschlossen, da Straftaten nicht vereinbart werden können. Hier könnten höchstens Vertragsverletzungen, Vertragsstrafen und sonstige Schadenersatzansprüche in Frage stehen.

Mfg vom

showbee

Hallo nochmal!
Danke soweit für die Antworten!
Konkret geht es um einen theoretischen Fall, den ich aufschlüsseln
soll:
A gibt gegenüber seiner Universität eine Erklärung an Eides statt ab,
nach seiner Exmatrikulation den Studentenausweis zurückzugeben und
diesen nicht weiter als Fahrausweis zu benutzen.

A tut es nun aber doch. So, bedeutet es nun, dass das vorsätzlich
gegenteilige Handel zu bis zu 3 Jahren Haft oder einer Gelstrafe
führt?

Wie genau wäre dieser Fall zu lösen?

Nochmals vielen Dank für die Hilfe!

Hm, hast du die bisherigen Antworten eigentlich gelesen? In der von Showbee steht doch alles drin, was du wissen musst…

Levay

A gibt gegenüber seiner Universität eine Erklärung an Eides
statt ab,
nach seiner Exmatrikulation den Studentenausweis zurückzugeben
und
diesen nicht weiter als Fahrausweis zu benutzen.

Hallo,

ich glaub nicht, dass man sowas unterschreiben kann. Entweder ich verpflichte mich zur Rückgabe ODER zur Nichtbenutzung. Aber zu beidem? Das geht doch nicht!

Ansonsten: aus dem Wisch gegenüber der Uni ist NULLNIXNÜSCHD abzuleiten. Hier liegt schlicht eine Schwarzfahrerei vor, also Straftat nach StGB und ggf. erhöhtes Beförderungsentgelt nach Beförderungsbedingung.

Mfg vom

showbee