O.a. Fragebogen erhielt ich heute vom Bafög Amt. Kann jemand helfen, mir Tipp geben wie ich ihn am besten ausfülle, ohne mir ein „Eigentor“ zu schießen? Mein Vater müsste mir Unterhalt zahlen, bekomme deshalb kein Bafög. Habe aber seit 20 Jahren keinen Kontakt mehr und somit auch keine Ambitionen ihn zu kontaktieren. Habe schon Formblatt 8 ausgefüllt und damit Vorausleistung beantragt, mein Vater erhält Aufforderung zur Anhörung. Habe schon 3,5 Jahre Ausbildung, studiere jetzt. Mein Vater hat immer regelmäßig Unterhalt gezahlt, endete im Sommer 2011, weil Azubivergütung zu hoch war. Und nun? Würde am liebsten elternunabhängiges Bafög bekommen?! Danke vorab…
Hallo,
die Voraussetzungen für elternunabhängiges Bafög erfüllst Du nicht, deshalb kannst Du es auch nicht bekommen.
Wenn Du Vorauszahlung beantragt hast und auch bekommst, ist Dein Vater auch wieder in der Pflicht, und da er bis Sommer 2011 ja auch Unterhalt gezahlt hat, ist schon anzunehmen, dass er das auch weiterhin tun kann. Frag beim Bafög-Amt nach, was Du tun sollst, wenn Dein Vater auf die Anfragen nicht reagiert. Manchmal sind die Bafög-Ämter da stur und erwarten, dass man klagt, wenn aber z. B. offensichtlich ist, dass beim Vater nichts zu holen ist, wird eben nur das Einkommen der Mutter gerechnet. Wie ist denn im Bescheid zur Vorauszahlung das Einkommen Deines Vaters angesetzt worden?
LG
figuralis
Hallo, danke für deine Antwort. Es gibt im Moment noch keinen Bescheid über die Vorauszahlung. Habe erst einmal nur Formblatt 8 ausgefüllt und abgesandt. Meine Mutter wird nicht berücksichtigt, da sie zu wenig verdient und deshalb nicht unterhaltspflichtig ist. Ich würde eigentlich denken, dass mein Vater nun nach dem ich eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe nicht mehr unterhaltspflichtig ist.
Mir wäre wichtig zu wissen wie ich den Fragebogen ausfüllen soll der heißt: „Erklärung des Auszubildenden zum Ausbildungsverlauf“.
Kann da eventuell jemand helfen?
Herzlichen Dank freundliche Grüße…
Hallo,
da du bis 2011 Unterhalt bekommen hast, besteht „Kontakt“. Deine „Ambitionen“ interessieren nicht. Du hast Auskunftspflicht, dein Vater auch.
Mit Ausbildung alleine sind die Voraussetzungen für elternunabhängige Förderung nicht gegeben. DA fehlen 3 Jahre Berufstätigkeit.
Da du bereits einen Antrag auf Vorausleistung gestellt hast, wirst du den Höchstsatz bekommen und das Amt holt sich das Geld von deinem Vater wieder.
mfg
Stefaniel
Ob Deine Eltern auch für das Studium nach der Ausbildung unterhaltspflichtig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, Details findest Du unter
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/weitere_ausbildung.php
Wenn das Studium erst durch die Ausbildung möglich war oder in dieselbe Fachrichtung geht (z.B. BWL-Studium nach Ausbildung zum Bankkaufmann), sollte ein Bafög-Anspruch bestehen. Unabhängig von den Zahlen zum Einkommen der Eltern ist daher für Bafög maßgeblich, was für eine Ausbildung Du gemacht hast und was Du danach studierst.
LG
figuralis
Hallo Drehtrommel,
elternunabhängiges Bafög wirst du voraussichtlich nicht bekommen, weil du dazu 5-6 Jahre Berufstätigkeit nachweisen musst (z. B. 3,5 Jahre Ausbildung + 3 Jahre Arbeitsplatz).
Mit dem Formblatt kannst du dir eigentlich kein Eigentor schießen - du bist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet, da sollte dein Spielraum sehr gering sein.
Mit Formblatt 8 hast du den Stein ins Rollen gebracht, dass das Bafög-Amt prüft, ob dein Vater dir noch zum Unterhalt verpflichtet ist. Ist er das, muss er auch zahlen - sollte er nicht genug verdienen, um der Unterhaltsverpflichtung nachzukommen, ergänzt das Bafög-Amt den Rest.
Ist er nicht unterhaltsverpflichtet, weil er dich z. B. schon während der Ausbildung unterstützt hat, bekommst du elternunabhängiges Bafög.
Viele Grüße
tinastar