Erklärung Grundbucheintrag

Hallo,

was bedeutet dieser Grundbucheintrag
Als letzte Eigentumseintragung steht eine … GmbH und auf dem Zusatzblatt Lasten und Beschränkungen steht da als letzte Eintragung „nur mit Veräußerungszustimmung abtret- oder verpfändbare Auflassungsvormerkung für …mbH, in Xdorf, , gemäß Bewilligung vom …01.2014 (UR-Nr. x1/2014, Notar Dr. … in Xdorf), eingetragen am 4.03.2014“

was bedeutet das?

Danke

Hallo,
das ist eine relativ normale (von einem sehr gründlichen Rechtspfleger eingetragene :smile: ) Auflassungsvormerkung.

Eine Auflassungsvormerkung ist normalerweise ein Sicherungsinstrument gegen ungewollten (Weiter-)verkauf. Üblicherweise sichert man so als Käufer einen Kauf bis zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung ab. Man kann sowas auch eintragen lassen, wenn man ein bestimmtes Tun oder Unterlassen des Grundstückseigentümers dauerhaft sichern möchte, zB eine Bebauungsverpflichtung oder eine Nutzungsbeschränkung.

Dass die Eintragung nur mit Veräußerungszustimmung abtret- oder verpfändbar ist, ist nicht ungewöhnlich und deutet auf einen Verkauf an die berechtigte mbH, das muss aber nicht sein.

Gruß vom
Schnabel

super, danke Schnabeltasse :smile: owT
owT