Erklärung über dauerndes Getrenntleben

Hallo!eine Person zieht von Deutschland in die Schweiz für mindestens 1 Jahr. Die Frau arbeitet und lebt weiterhin in Deutschland.
Der Wohnsitz wir in Deutschland komplett abgemeldet. Nun meine Frage.Was ist steuerlich für das Paar besser? Das Paar könnte eine Erklärung über dauerndes Getrenntleben gemäß § 38 b. § 3 b ESTG und Nr. 74.2 der Lohnsteuerrichtlinien agbgeben. Gibt es ein Doppelbesteuerungsbkommen zwischen Deutschland und der Schweiz? Für Ihre Hilfe vielen Dank.

Hi,

eine Person zieht von Deutschland in die Schweiz für
mindestens 1 Jahr. Die Frau arbeitet und lebt weiterhin in
Deutschland.

Dann ist grundsätzlich eine Zusammenveranlagung möglich. Das beinhaltet auch, dass eine getrennte Veranlagung beantragt werden kann.

PC Programme können das zum Beispiel proberechnen:
http://www.steuertipps.de/?softlinkID=9182&softCache…

Der Wohnsitz wir in Deutschland komplett abgemeldet.

Das ist steuerlich völlig irrelevant.

Nun meine
Frage.Was ist steuerlich für das Paar besser?

die Probeberechnung kann dies zuverlässig sagen. Übrigens sind die Lohneinkünfte aus der Schweiz in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt. Bei getrennter Veranlagung werden nur die jeweiligen persönlichen Einkünfte angesetzt.

Das Paar könnte
eine Erklärung über dauerndes Getrenntleben gemäß § 38 b. § 3
b ESTG und Nr. 74.2 der Lohnsteuerrichtlinien agbgeben.

es ist immer ratsam bei der Wahrheit zu bleiben
Außerdem ist im Zuzugs- bzw. Wegzugsjahr sowieso Zusammenveranlagung durchzuführen. Es dreht sich dann nur noch um Zusammen- oder getrennte Veranlagung.

Gibt
es ein Doppelbesteuerungsbkommen zwischen Deutschland und der
Schweiz?

ja, natürlich
http://www.forum-steuern.de/index1.htm

Schöne Grüße
C.