Erklärung Vollstreckungsprotokoll

Hallo Experten,

Ich habe ein paar Fragen zu meinem Vollstreckungsprotokoll. Kurze Infos vornweg:
Ich habe ein Mahnverfahren gegen meine Ex-Vermieterin eingeleitet, da sie mir noch zwecks Kaution 975 EUR schuldet. Jetzt habe ich vor ein paar Wochen den Vollstreckungstitel mit Antrag zur Vollstreckung an die Gerichtsvollzieherverteiler-Liste geschickt - soweit so gut.
Nun hier die Antwort des Obergerichtsvollziehers im gelben Vollstreckungsprotokoll:
„“"An Ort u. Stelle / Versuch:
Um wegen der Forderung des Gläubigers und der weiteren Kosten der Zwangsvollstrekcung sowie der Zinsen bis zur Zahlung in das bewegliche Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, habe ich mich heute in die Wohnung des Schuldners begeben.
Angetroffen:
Ich traf an: Schuldnerin selbst.
Die Angetroffene wurde mit meinem Auftrag bekanntgemacht und aufgefordert, den geschuldeten Betrag und die Kosten zu zahlen.
Ausbleiben der Zahlung:
Die Angetroffene erklärte, nicht zahlen zu können. Nunmehr forderte ich dazu auf, mir zur Pfändung die bewegliche Habe des Schuldners, zunächst die entbehrlichsten Sachen vorzuzeigen, sowie alle Räume und Behältnisse zu öffnen, soweit der Zweck der Zwangsvollstreckung es erfordert. Die Angetroffene widersprach einer Durchsuchung mit folgender Begründung:
Die Forderung wird in 4 Raten gezahlt.
Die 1. Rate wird in 2 Wochen gezahlt.

Von Zangsmaßnahmen habe ich gemäß § 758a Abs.1 ZPO abgesehen. Danach ist für die Zwangsvollstreckung gemäß § 758a ZPO eine richterliche Anordnung für die Durchsuchung der Räume des Schuldners erforderlich.
Die Vollstreckung habe ich vorläufig eingestellt.
Der Schuldner wurde belehrt, dass er aufgrund der Durchsuchungsverweigerung nach $ 807 Abs.1 Nr.3 ZPO verpflichtet ist, die eidesstattliche Versicherung abzugeben, falls der Gläubiger dies beantragt hat.
Trotz Aufforderung hat der Schuldner die Durchführung der Zwangsvollstreckung nicht sichergestellt.
Mit der Vollstreckungsankündigung wurde der Schuldner darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen zur Durchführung des Verfahrens zur Vermögensoffenbarung nach § 807 ZPO erfüllt sind (§ 807 I Nr.4 ZPO) und sodann die Vorladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfolgen wird.
Protokoll wurde mit ADV erstellt (§ 762 Abs.3 ZPO)

Name des Richters, Obergerichtsvollzieher beim AG Stadtname"""

Nun die Fragen:

  • Wie geht es jetzt weiter? Bisher ist kein Geld eingekommen.
  • Woher soll der Gerichtsvollzieher wissen ob die Schuldnerin wirklich zahlt oder nicht?
  • Was kann ich jetzt tun damit ich mein Geld bekomme? Ich fühle mich … verunsichert. Im Vollstreckungstitel ist natürlich meine Konto-Nr angegeben, aber das heißt ja nicht automatisch dass die Schuldnerin jetzt mein Geld überweist.
    Geld für einen Anwalt habe ich leider nicht (Bafög)

Bin für jede Antwort dankbar!

Beste Grüße

Hallo,
um die Fragen zu beantworten, müsste ich wissen, wie der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher ausgesehen hat. Haben Sie ihm erlaubt, die Forderung auch ratenweise beizutreiben? Haben Sie Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung mit gestellt?

Viele Grüße
Sabine

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Wie lange ist es denn her, dass der GVZ vor Ort war? Sind die zwei Wochen bis zur ersten Rate schon um?
Ich würde als erstes den Gerichtsvollzieher einmal anrufen und fragen, ob bei ihm Geld eingegangen ist.
Meistens überweisen die Schuldner die Raten direkt an den GVZ, der die Ratenzahlungen überwacht und das Geld dem Gläubiger weiterleitet. Das wäre also der erste Schritt.

Sollten keine Zahlungen geleistet worden sein, können Sie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beim GVZ beantragen. Musterschreiben hierzu einfach mal googlen.
Die Vermieterin wird sicher ein Interesse daran haben, die EV nicht abgeben zu müssen und nicht im Schuldnerverzeichnis zu stehen. Meistens haben Schuldner dann nämlich auf einmal doch das Geld :wink:

Also erst einmal beim GVZ telefonisch anfragen ob Zahlungen geleistet wurden.
Wenn nicht, dann die Abgabe der EV beantragen.
Dann erst einmal weitersehen und sich ggfs. hier noch mal melden :smile:

Hallo,
ich habe Antrag auf Vollstreckung gestellt mit Antrag auf Abnahme der eidestattlichen Versicherung und Einverständnis einer Ratenzahlung.
Gruß

Hallo,

der Gerichtsvollzieher war vor 1 Monat bei der Schuldnerin, die zwei Wochen bis zur ersten Rate sind seit über 2 Wochen um.
Ich dachte es läuft so ab, dass die Schuldnerin direkt auf mein Konto überweist - was ja eigentlich Unsinn wäre da der Gerichtsvollzieher so nie wissen kann ob das Geld wirklich ankommt. Wenn es direkt an den Gerichtsvollzieher überwiesen wird macht es für mich auch mehr Sinn - deshalb war ich so verunsichert über diesen Ablauf.
Den Antrag auf Abgabe der eidestattlichen Versicherung habe ich bereits im ersten Vollstreckungsantrag gestellt - oder muss ich ihn jetzt nochmal seperat stellen?

Besten Gruß und Danke für die Hilfe

Okay. Dann gehe ich davon aus, dass die Raten an den Gerichtsvollzieher überwiesen werden. Die EV hat der GVZ nicht abgenommen, da eine Ratenzahlung vereinbart wurde. Bis 6 Monate Laufzeit kann das der GVZ eigenständig entscheiden.
Wie gesagt, ich würde nun einmal den GVZ anrufen und fragen, ob die erste Rate gezahlt wurde.
Falls das nicht passiert sein soll, wird dann der GVZ vermutlich eigenständig wieder tätig und wird dann die EV verlangen.
Da die meisten GVZ aber sehr überlastet sind, kann sich das alles ein wenig hinziehen.

Ok… Dann versteh ich nicht ganz, warum der Gerichtsvollzieher Ihnen die Unterlagen zurückgeschickt hat. Hat er doch mit Titel oder? Oder haben Sie nur eine Abschrift des Protokolls erhalten. Wenn ja, dann wird sich der Gerichtsvollzieher weiter um die Angelegenheit kümmern.
Normalerweise ist es so, dass der Gerichtsvollzieher die Ratenzahlungen überwacht, Zahlungen auch an den Gerichtsvollzieher zu erfolgen haben und bei Nichtzahlung des Schuldners sofort Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung bestimmt. Wann sollte denn die erste Rate fällig sein?

Sollten Sie den Titel mit bekommen haben, würde ich Ihnen empfehlen, den Gerichtsvollzieher telefonisch zu seinen Geschäftszeiten zu kontaktieren. Sprechzeiten stehen mit auf dem Protokoll.

Viele Grüße
Sabine

Hallo,
ich habe Antrag auf Vollstreckung gestellt mit Antrag auf
Abnahme der eidestattlichen Versicherung und Einverständnis
einer Ratenzahlung.
Gruß

OK, dann versuche ich mal den langen Text zu kommentieren.
Also der GV (Gerichtsvollzieher) hat der Vermieterin die Möglichkeit der ratenzahlung eingeräumt und das sind immer maximal 6 Raten oder 6. Monate Abzahlung. In der Regel jeden Monat 1. Rate kann aber auch verkürzt werden.
Das musst du nicht akzeptieren ist aber manchmal ratsam um überhaupt an Geld zu kommen.
Wenn Sie die Raten zahlt, kassiert der GV die Raten und überweist sie auf dein Konto, wann war er denn da?

Nun zum nächsten Schritt:
Wie sah dein Vollstreckungsauftrag gegenüber den Gv aus? Das ist immer wichtig denn der GV macht nur was du beantragt hast.
Hast du bei fruchtloser Pfändung die abgabe der EV beantragt? Wenn ja bekommt Sie eine Ladung und muss die GV abgeben und dann sieht es mit Geld ersteinmal schlecht aus.
Hast du mal darüber nachgedacht Ihr Konto zu pfänden? Ist oft besser als ein GV zu schicken und die Kontodaten hast du doch, oder? Miete wurde doch bestimmt überwiesen?

So, da hast du erst mal was zu lesen und kannst mir antworten, wir finden dann ganz bestimmt den passenden Weg.

LG

Abwarten bis die 2 Wochen rum sind.Dann den GV erneut beauftragen zu Pfänden, weil Ratenzahlung nicht eingehalten wurde.

Man kan auch mit dem Schuldner selbst Kontakt aufmehmen und ihm eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben lassen (würde ich jedenfalls so machen )

Hier mal so eine Ratenzahlungsvereinbarung
http://schuldenfrust.de/Ratenzahlungsvereinbarungen…

Nun, das ist doch nun mal ein leichtes Problem:

Die Schuldnerin ist Eigentümerin eines Hauses, sie vermietet. Also, über eigenes Recherchieren herausbekommen, wer (Name, Anschrift) noch Mieter in dem Haus ist, dann zum Greicht gehen, Rechtsantragsstelle, und die zukünftigen Mieteinnahmen pfänden.

Viel Spaß

Hallo unknOwn2

es tut mir leid, aber in Sachen Vollstreckung und Gerichtsvollzieher usw. hab ich leider keinen Rat für dich.

Auf Grund deines Bafög´s, könntest du event. auf das sogenannte Armenrecht vielleicht zurückgreifen und dir so einen Anwalt nehmen, ein Versuch isses bestimmt wert *denk

Liebe Grüße :o))

Hey,
Der GVZ hat nur 2 Stunden Sprechstunde in einer Woche und leider habe ich es bisher immer verpasst ihn anzurufen (Bin mittem im Abitur-Stress).
Mittlerweile hat sich auf meinen Konto jedoch die erste Rate eingefunden. :smile:)
Mit über 6 Wochen Verspätung, aber ich bin so froh nach über einem Jahr überhaupt mal ein bisschen Geld zu sehen! :wink: Allerdings frage ich mich wie die Raten gestaffelt sein könnten. Ist es normal dass die Raten beispielsweise in 4 willkürlichen Raten festgelegt werden können? Beispielsweise 1te Rate 200€, 2te Rate 500€, 3te Rate 350€ usw…? Bin nur verwundert weil der jetzt überwiesene Betrag in 4 Ratenbeträgen nicht auf meine Forderung kommen würde.

Danke übrigens für Ihre detallierte Antwort, hat mir sehr geholfen! :smile:

Besten Gruß

Kann Teramo nur zustimmen, direkt Pfänden ist die wirkungsvollste Methode im Moment. Die GVZ sind völlig überlastet und machen sich oft nicht auf den Weg sonder man hört immer nur den kenne ich schon der hat bestimmt nichts. Oft ein Irrtum!!! Ich pände immer direkt die Konten oder vom Lohn vom Arbeitgeber oder Mietkonten. LG