Hallo,
es ist ja nun nicht so, dass hier keine Haftstrafe ausgeurteilt wurde. Nur eben auf Bewährung, was bis zu zwei Jahren nun mal möglich und bei Ersttätern auch üblich ist. Und die einzelnen Aspekte werden dabei nicht addiert, sondern es wird eine Gesamtstrafe für das einheitliche Tatgeschehen gebildet. D.h. es ist gerade nicht so, dass hier je ein Jahr für den § 142, ein Jahr für die Fahrt unter Alkohol und noch mal ein Jahr für die fahrlässige Tötung zusammengerechnet werden, um dann bei drei Jahren zu landen, sondern mag greift sich den übelsten Teil der Geschichte, und packt dann auf dessen übliche Bewertung Aufschläge für den Rest drauf. Gerne stellt man auch - um die Verfahren nicht unnötig zu verkomplizieren - „Kleinigkeiten“ vorab ein, und behält die dann bei der Bemessung des gravierenden Teils im Hinterkopf, wenn man sich dann in dessen Strafrahmen orientiert.
Und hier kommt dann noch das Alter dazu, einige Abzüge für die psychischen Auffälligkeiten, und schon ist das alles sehr erklärlich.
Wie ich immer sage: „Es gibt keinen Laden, in dem man so hohe Rabatte bekommt, wie im Strafrecht“
Aber BTW: Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr kann jedem jederzeit passieren. Jede Macke, die man sich mal reinfährt, jeder unbeabsichtigte Schlenker, … was man eben alles so aus kleineren Unaufmerksamkeiten heraus macht, kann auch mal in einer Katastrophe enden. Das passiert vielen anständigen und ehrlichen Menschen, die alles andere als kriminell sind. Dafür jemand einzubuchten, mit der Folge der Existenzvernichtung durch Arbeitsplatzverlust, ggf. zerbrechende Partnerschaft, … ist nicht wirklich angemessen. Das macht niemand mit Absicht, und da gibt es auch keine Wiederholungsgefahr.
Und auch die Fahrerflucht ist ein - ohnehin strittiges - Massendelikt, ebenfalls ansonsten eher braver, unbescholtener Bürger, die nach einem Unfall das P in die Augen bekommen, Kosten und Ärger mit der Versicherung scheuen, nicht als schlechte Autofahrer da stehen wollen, die Konfrontation mit dem Unfallgegner scheuen, … Das sind auch alles keine Schwerverbrecher.
Und in jugendlichem Alter mal mit zuviel hinter dem Steuer erwischt zu werden ist sicher kein Kavaliersdelikt, aber eben auch nicht gerade Zeichen einer grundsätzlichen rechtsfeindlichen Einstellung.
Gruß vom Wiz