Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts

Guten Tag,

was bedeutet Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts?
Angenommen jemand hat einen gepachteten Garten in einer Kleingartenanlage, darin steht z.B. ein kleines Gartenhaus. Müsste derjenige eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts abgeben, obwohl er ja nur Pächter ist ? Was sollte derjenige beim Ausfüllen des Formulares beachten?

Danke

Servus,

was bedeutet Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts?

Der Einheitswert war ursprünglich ein einheitlich festgestellter Wert von Grundstücken für verschiedenste Zwecke. Heute ist er nur noch für die Grundsteuer von Bedeutung.

Angenommen jemand hat einen gepachteten Garten in einer
Kleingartenanlage, darin steht z.B. ein kleines Gartenhaus.

Wenn das Gartenhaus einer nicht nur unbedeutenden Nutzung zugeführt werden kann (d.h. mit Strom- und Wasseranschluss versehen ist und zu Wohnzwecken genutzt werden kann), ist das Grundstück als bebautes Grundstück im Sinn des § 146 BewG zu betrachten. Dann ist ein Einheitswert für das Gartenhaus als Gebäude auf fremdem Grund und Boden festzustellen.

Hierzu:

Müsste derjenige eine Erklärung zur Feststellung des
Einheitswerts abgeben, obwohl er ja nur Pächter ist?

wäre mehr zu sagen, wenn mehr zum Sachverhalt bekannt wäre. z.B. ob derzeit für das Haus ein Einheitswert festgestellt worden ist, ob ein Pächterwechsel stattgefunden hat, ob Bau- oder Ausbaumaßnahmen stattgefunden haben, ob ein Strom- oder Wasseranschluss neu gelegt worden ist, ob das Gartenhaus die erlaubten Höchstmaße überschreitet und jüngst eine Begehung stattgefunden hat etc.

Was
sollte derjenige beim Ausfüllen des Formulares beachten?

Das Formular ist weitgehend selbsterklärend. Wo sind im Einzelnen die Schwierigkeiten?

Schöne Grüße

MM