ich habe eine dringende Frage zu: Erklärung zut Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages VS. Einkommenssteuererklärung!
Nach mehrjähriger beruflichen Tätigkeit studiert und mache gerade rückwirkend die Erklärungen zur Feststellung des verbleibenden Verlustv. und dabei kommt mir folgende Frage auf:
Jahr 2011 war ich Ende August mit Studium fertig und ab Okt Arbeitnehmer. Mache ich nun für das Jahr 2011 auch eine „Erklärung zur Feststellung…“ oder in dem Fall eine Einkommenssteuererklärung?
Ich freu mich schon jetzt auf Ihre Antwort Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo,
ist der gleiche Vordruck. Machst einfach ein Kreuzl in beide Kästchen!
Und für die Jahre 2008 - 2010 ebenfalls Verlustfeststellung beantragen! (Hat zwar keinen Erfolg, da lt. § 12 Nr. 5 EStG Studiumskosten bis zum „Bachelor“ nur als Sonderausgaben anzuerkennen sind, aber der Bundesfinanzhof sieht das möglicherweise anders! Also Einspruch gegen Ablehnungsbescheid einlegen.
Studiumskosten für die Zeit vom Bachelor bis zum M.A. oder Dr. sind auf jeden Fall als vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben zu berücksichtigen, da mit dem Erreichen des Bachelor bereits eine abgeschlossene (Erst-)Berufsausbildung vorliegt.
Hallo,
ist denn der Aufwand höher als die Gehälter der 3 Monate?
Einfach alle Kosten des Jahres 2011 unter Werbungskosten eintragen. Wenn diese höher als die positiven Einkünfte sind, wird das Finanzamt einen Bescheid zur Verlustfeststellung erlassen.
Hallo,
nein ich denke nicht das dies höher ist. Aber falls mir die Studiengebühren später angerechnet werden - möchte ich ja auhc für die 8 Monate des Jahres 2011 diesen verlustvortrag gewährt bekommen. Oder habe ich das falsch verstanden? Ich nämlich Null Ahnung von der Materie
Hallo,
Wenn die Werbungskosten nicht höher sind als die Brutto-Einnahmen dann stellt sich doch gar kein Problem.
Das System ist relativ einfach. Man stellt die Einnahmen den Kosten dafür (Studienkosten) gegenüber. Bleibt ein positiver Betrag, dann ist nichts weiter zu tun. Übersteigen die Werbungskosten aber die Einnahmen, dann wird der Verlust festgestellt. Wenn dann keine weiteren Einkünfte aus anderen Einkunftsarten vorliegen, dann gibt es einen Verlustvortrag. Sonst nicht.
in diesem Jahr wird eine Einkommensteuererklärung abgegeben. Darin werden alle Einkünfte und alle Werbungskosten angegeben. Das Formular ist ja das gleiche.
Danke für die Antwort.
Ich habe für die jahre 2008 - 2011 jew ein Formular ausgefüllt. Hätte ich alle Jahre in einer steuererklärung zusammenfassen können?
Liebe/r J. Schnefeld,
bitte entschuldige die verspaetete ANtwort, ich war zwei Wochen im Urlaub.
Die „Erklaerung zur Feststellung“ machst Du fuer den Fall, dass Du KEINE Einkommenssteuererklaerung abgeben willst, weil sich das z.B. fuer 2011 nicht lohnt. Dadurch bleibt der Anspruch auf weiteren Vortrag des Verlustes auf folgende Jahre gewahrt. Wenn Du aber fuer fuer 2011 doch eine Einkommenssteuererklaerung abgeben willst, weil sich das lohnen koennte (z.B. Rueckzahlung von Zinsabschlgssteuern, hohe Werbungskosten etc.), dann brauchst Du diese „Erklaerung“ nicht abgeben, sondern kannst den Verlustvortrag direkt in die Steuerformulare eintragen und zwar in der jeweiligen Einkunftsart (Anlagen N, G, S, KAP, L oder V).