Hallo,
ich habe eine Frage zur Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und Eienheimzulage.
Hier sind in der Anleitung die Zeilen 12 und 13 ausgespart. Darum geht es aber gerade.
Worunter fällt eine Eigentumswohnung, die zwei getrennt lebenden Ehepartnern gemeinsam gehört?
Vielen Dank vorab