Erklärung über ELSTER

Hallo,

mal angenommen, man hat eine freiberufliche Nebentätigkeit noch nicht angemeldet. Man möchte aber gerne die vorweggenommenen Betriebsausgaben in der EInkommensteuererklärung geltend machen. Es kann eine einfache EÜR erstellt werden.
SInd die Erklärungen (EInkommensteuer und EÜR) dann auch nur per ELSTER zu übermittlen oder kann weiterhin, da bisher noch keine Anmeldung der Freiberuflichkeit erfolgt ist, die Steuererklärung in Papierform abegegeben werden?

Danke und Gruß,
Fred

Servus,

egal ob es sich tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit gem. § 18 Abs 1 EStG oder um eine der zigtausende von gewerblichen Nebentätigkeiten, die von Auftraggebern und Auftragnehmern „freiberuflich“ getauft werden, obwohl sie es nicht sind, hat das keinerlei Einfluss auf die Form der Steuererklärung.

Es ist jedoch allemal nützlich, die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs 3 EStG auf Papier einzureichen, bevor sie vom FA angefordert wird. Das geht mit Elster Formular sowieso ganz leicht, und mit Elster Online setzt man am Anfang ein Kreuzlein in die Checkbox „Belege werden nachgereicht“ und tut das dann halt.

Bei Betriebseinnahmen bis 17.500 € (nein, das ist bloß zufällig die gleiche Zahl wie in § 19 Abs 1 UStG) wird auf die Anlage EÜR verzichtet, die Überschussrechnung kann formlos erstellt und eingereicht werden.

Wischdisch: Zur ESt-Erklärung kommt auch noch eine USt-Erklärung und, falls es vielleicht doch keine freiberufliche Tätigkeit ist, auch eine GewSt-Erklärung.

Schöne Grüße

MM

Erratum

Warum soll er sich wischen? Ist er schmutzig?

Eine freiberufliche Tätigkeit muss man nicht unbedingt anmelden, es sei denn, man gehört einem der verkammerten freien Berufe an. Wenn du aber freiberuflich als Musiker, beratender Betriebswirt oder Clickworker (oder ist Clickworker gewerblich? Wäre eine schlechte Nachricht für die w-w-w-Clickworker) tätig bist, musst du lediglich deine Einkünfte daraus gegenüber dem Finanzamt erklären, bis zum 31.05. des Folgejahres, so sagt das jedenfalls der § 149 Abs. 2 Satz 1 AO.