Ein Betrieb wird beendet und der Steuerberater erklärt die Betriebsaufgabe
Einkommenssteuer / Betriebsveräusserung , Anlage KAP
Die Berechnung erfolgt als Pauschal mit z.b. 300,- € obwohl keine Pauschale vereinbart wurde. Bei Nachfrage über die Transparenz der Pauschale wurde von seiten der Kanzlei erklärt, dass dies die übliche Abrechnungsmethode wäre und es keine weitergehende Transparenz dazu gäbe.
Alle anderen Rechnungen wurden über den Gegenstandswert abgerechnet und dadurch nachvollziehbar durch die Gebührenordnung
Wie kann man eine Pauschal Rechnung prüfen ?
Gar nicht. Es liegt im Wesen der Pauschale, dass sie nicht nachgeprüft (aufgeschlüsselt) werden muss. Aber sie muss vereinbart sein, bzw. sie muss gegenüber einer detaillierten Abrechnung wirtschaftlich sinnvoll sein (durchaus im Sinne des Kunden !).
In diesem Fall sollte man das tunlichst unterlassen, weil die Fakturierung nach StBVV unter Zugrundelegung der Gegenstandswerte leicht das Zehnfache kosten kann.