Erkrankung des Kindes und PKV/GKV

Hallo,

der Beamte bekommt bezahlten Sonderurlaub im gleichen Umfang.

grüße
miamei

Hallo!

Eben, es ist pflichtversichert, also sind die Prämien zu zahlen, was monatlich einen dreistelligen Betrag ausmachen kann. Wenn es immer in der GKV war, kann es dort beitragsfrei bleiben. Das ist dann bei mehreren Kindern schon ein Unterschied.

Grüße!

Hallo!

Das steht in meinen Versicherungsbedingungen :wink:

Grüße!

Hallo Gaby!

Mit Urlaubstagen sieht es als Lehrer halt echt schlecht aus.

Dazu sag ich jetzt mal lieber nix :smile: ( sind mit den Ferien
abgegolten)

Das ist schon klar, nur werde zwar ich als vorbildliche Lehrkraft nur in den Ferien krank, aber ob sich mein Kind daran halten wird, ist ja die zweite Frage :wink:

Wie ich es aus der Praxis erfahren habe, lassen sich Eltern
häufig selbst krank schreiben, wenn das Kind die 4 Tage
überschritten hat.

Weil sie sich nicht mit ihren Ansprüchen befassen.

Ja aber was sind denn die Ansprüche? Du hast ja geschrieben, dass sich das an den Bedingungen der gesetzlich Versicherten orientiert, man also 10 Tage hat. Diese 10 Tage hat ja dann aber nur die Frau als Beamtin. Dem Mann als GKV-Versichertem stehen keine Tage zu. Demzufolge kann nur die Mutter zu Hause bleiben, wenn das Kind krank ist bzw. der Vater bleibt unbezahlt zu Hause, was blöd wäre.

Ich kenne niemanden, der mit 10 Tagen im Jahr bei Kleinkindern hinkommt, v.a. weil viele Krippen sehr schnell am Anrufen sind, wenn das Kind was hat. Und mit dem Modell wäre halt der Vater komplett aus der Pflicht genommen (was er selbst nicht will).

Mmh, ich sehe schon die Vorteile der PKV im Ernstfall (wobei ich selbst jetzt in der Schwangerschaft wirklich nichts davon spüre), will halt aber auch nichts komplett falsch machen.

Beste Grüße,
sonne

Hallo!

Nein, es ist so:

Frau in PKV, weil Beamtin.
Mann in GKV, weil unterhalb der Jahresentgeltgrenze.

Meine Überlegungen:

  • Frau bleibt ein Jahr in Elternzeit, geht anschließend in Teilzeit wieder arbeiten - Beitrag für Kind in PKV käme hinzu, während Einkommen an sich enorm sinkt (50%). Die Alternative: Kind wird über Mann familienversichert (keine Mehrkosten), macht eine Ersparnis von knapp 400 Euro im Jahr.

  • Mann könnte in den nächsten Jahren Entgeltgrenze überschreiten (dauert noch ca. 5 Jahre) und würde dann in PKV wechseln wollen. Kind müsste dann auch in PKV - dann ist aber Gesundheitsprüfung notwendig, was sich evt. nachteilig auf die Prämie bzw. den Versicherungsumfang auswirken könnte.

  • Wenn Kind krank wird, gibt es nur für 10 Tage die Möglichkeit das Kind „bezahlt“ zu betreuen, anstelle von 20, wenn es in der GKV ist.

  • Wenn Kind ernsthaft krank wird, ist die PKV im Zweifelsfall sicherlich die bessere Variante und es reichen weder 10 noch 20 Tage.

  • Wenn Kind mal studieren geht (o.ä.), muss es sich selbst privat versichern, was teuer ist, wenn man von wenig Geld lebt.

Ich sehe schon, die Tendenz geht stark zu PKV. Ich habe noch ein paar Wochen Zeit, mich genauer damit zu befassen :smile:

Oder habe ich irgendwo einen kompletten Denkfehler?

LG

Der Studententarif liegt derzeit in der GKV bei 66 EUR incl. Pflegeversicherung. Das mit der beitragsfreien Familienversicherung stimmt natürlich, ist aber nichts anderes als der Unterschied in den 18 - 20 Jahren vorher.

Oh, Luxustarif.

Zahlt sie das voll oder mit dem fehlenden Prozentsatz zur Beihilfe ?

Die Überlegungen scheinen mir o.k.

Zwei kleine Vervollständigungen.

Wenn Mann sich PKV-versichert kann Kind mit eigenem Beitrag in der GKV bleiben (ca. 140 EUR). Nur der Vollständigkeit halber, macht bei Beihilfe gar keinen Sinn.

Wenn Mann sich privat versichert und Familienversicherung wegfällt, greift sog. Öffnung der PKV: Kind kann ohne Leistungsausschluss mit max. 30% Zuschlag in PKV der Mutter versichert werden (6 Monate Frist beachten)

Ah, okay, das ist eine neue Info!

Danke für die zahlreiche Hilfe!

Beste Grüße,
sonne

Vielen Dank!
Hallo!

An dieser Stelle vielen Dank für die zahlreichen Antworten und die vielen neuen Infos, die ich bekommen habe. Ich werde mich nochmals eingehend von einem Makler beraten lassen und eure Hinweise mit einbeziehen.

Besten Dank und liebe Grüße,
sonne

Hallo!

Nein, es ist so:

Frau in PKV, weil Beamtin.

Mann in GKV, weil unterhalb der Jahresentgeltgrenze.

Meine Überlegungen:

  • Frau bleibt ein Jahr in Elternzeit, geht anschließend in
    Teilzeit wieder arbeiten - Beitrag für Kind in PKV käme hinzu,
    während Einkommen an sich enorm sinkt (50%). Die Alternative:
    Kind wird über Mann familienversichert (keine Mehrkosten),
    macht eine Ersparnis von knapp 400 Euro im Jahr.

Diese Überlegung stimmt soweit.In diesem Jahr bekommt Ihr aber auch wieder Kindergeld und Elterngeld (ich glaube das heißt jetzt so,da bin ich nicht so ganz erfahren drinn).Damit könnt Ihr die Kosten für die KV kompensieren.

  • Mann könnte in den nächsten Jahren Entgeltgrenze
    überschreiten (dauert noch ca. 5 Jahre) und würde dann in PKV
    wechseln wollen.

Aha

Kind müsste dann auch in PKV - dann ist aber

Gesundheitsprüfung notwendig, was sich evt. nachteilig auf die
Prämie bzw. den Versicherungsumfang auswirken könnte.

Wenn Ihr das Geld für die PKV jezt wirklich nicht ausgeben möchtet, was ich immer noch für unsinnig halte, kann man in diesem Fall auch eine Anwartschaft für das Kind in der PKV abschließen.

  • Wenn Kind mal studieren geht (o.ä.), muss es sich selbst
    privat versichern, was teuer ist, wenn man von wenig Geld
    lebt.

Was das in 20 Jahren kostet kann ich nicht sagen.Heute ist es so dass ein Kind bis 25 das studiert noch über die Beihilfe versichert ist.Das wäre also erst in 25 Jahren der Fall, wenn es denn soweit kommt.
Dazu gibt es auch Ausbildungstarife in der PKV.

Ich sehe schon, die Tendenz geht stark zu PKV. Ich habe noch
ein paar Wochen Zeit, mich genauer damit zu befassen :smile:

Oder habe ich irgendwo einen kompletten Denkfehler?

Nein.

LG
Gaby

Sind mir zuviele Antworten zum lesen, vielleicht wiederhole ich jetzt auch einiges.

Wenn das Kind in der PKV versichert ist gibt es eine Freistellung für den Elternteil aber keine Bezahlung von einer KK. Dieses Kinderkrankengeld würde die GKV des Kindes zahlen, PKV kenne ich keine die das hat.

Die Vorteile der PKV haben diese bezahlten Krankheitstage allemal wettgemacht, ich habe sie nur einmal in Anspruch genommen (also unbezahlt).
Ansonsten gings immer gut mit Teilzeit, Urlaub und Überstundenabbau und natürlich den Großeltern.

Wegen einem Tag lassen sich die wenigsten ein Attest vom Arzt schreiben wenns anders geht.

Ach ja, es gibt noch viele Arbeitsverträge die den BGB 616 nicht ausschließen, also für GKV-Versicherte gäbe es in diesem Fall sogar voll bezahlte Tage da eben keine KK Leistungen erbringt.

Grüße
Bröselchen

Hallo,

offen gestanden habe ich bei den vielen Antworten den Überblick verloren.

Vielleicht sind hier noch neue Aspekte, die wichtig werden können:
Wenn für Kinder kein Anspruch auf kostenlose Familienversicherung besteht, gibt es eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV. Wenn man sich für eine PKV entscheidet, gibt es für die Kinder eine Rückkehrmöglichkeit in die GKV nur bei Beginn eines Studiums oder einer betrieblichen Berufsausbildung. Bei einer schulischen Ausbildung, Selbständigkeit, Beamtentätigkeit oder Arbeitslosigkeit gibt es keine Rückkehrmöglichkeit in die GKV.

Der monatliche Beitrag in der GKV beträgt als Student aktuell
66 Euro monatlich (bis zum 14. Fachsemester bzw. 30. Geburtstag).
Der Beihilfeanspruch besteht nach aktueller Rechtslage meistens bis zum 25. Geburtstag (wurde aber vor einigen Jahren von 27 auf 25 Jahre gesenkt). Daneben hängt der Beihilfeanspruch auch von der jährlichen Einkommenshöhe ab. Bei Studenten, die sehr fleißig jobben, entfällt für das ganze Kalenderjahr die Beihilfe. Änderungen der Beihilferegelungen sind nicht unwahrscheinlich.

Das „Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ist bei schwerstkranken Kindern nicht auf 10 bzw. 20 Tage begrenzt: § 45 Absatz 4 SGB V
Bei behinderten Kindern gilt die Altersgrenze von 12 Jahren nicht.
Vielleicht ist dieser Link hilfreich:frowning:z.B. Stichwort…In der PKV werden notwendige Leistungen erstattet. W…Daneben sollten auch spätere Veränderungen im Leben …Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!GrußRHW