Erkrankung des Kindes und PKV/GKV

Hallo!

Hatte kürzlich schon mal wegen der Entscheidung, das Neugeborene in der PKV oder GKV zu versichern, nachgefragt (beides möglich).

Nun habe ich gelesen, dass ein Anspruch auf 10 Tage bezahlte Freistellung bei Krankheit des Kindes nur möglich ist, wenn das Kind in der GKV ist. Beamte in der PKV hingegen haben nur vier Tage im Jahr Anspruch auf bezahlte Freistellung des Kindes. Ist das korrekt? Hieße das dann im Falle, das Kind wird in der GKV versichert, dass man als Paar (PKV + GKV) nur 14 Tage anstelle von 20 Tagen bezahlte Freistellung hat bzw. wenn das Kind gleich in die PKV genommen wird, einem nur 4 Tage (!) zustehen? Ist es dann überhaupt Überlegenswert, das Kind in der PKV zu versichern?!

Beste Grüße,
sonne

Tage (!) zustehen? Ist es dann überhaupt Überlegenswert, das Kind in der PKV zu versichern?!

Die medizinische Versorgung von privat Versicherten ist einfach besser, deswegen würde ich ein Kind mit Beihilfeberechtigung immer privat versichern. Notfalls muß man einige Urlaubstage opfern.

Hallo,

Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des kindes besteht nach § 45 SGB V nur, wenn das Kind in der GKV versichert ist.

Der Anspruch beträgt 10 Tage pro Kind pro berufstätigen Elternteil (wenn keine andere geeignete Person sowieso im Haushalt ist).

Zu den Ansprüchen als Beamter gegenüber dem Dienstherrn kann ich keine Aussage treffen.

Gruß

RHW

Hallo!

Hatte kürzlich schon mal wegen der Entscheidung, das
Neugeborene in der PKV oder GKV zu versichern, nachgefragt
(beides möglich).

Nun habe ich gelesen, dass ein Anspruch auf 10 Tage bezahlte
Freistellung bei Krankheit des Kindes nur möglich ist, wenn
das Kind in der GKV ist. Beamte in der PKV hingegen haben nur
vier Tage im Jahr Anspruch auf bezahlte Freistellung des
Kindes. Ist das korrekt?

Das ist so nicht korrekt.Bei Begründung der längeren Pflege wird sich an §45 SGB V angepasst, es gilt also das Gleiche wie für GKV versicherte.

Hieße das dann im Falle, das Kind

wird in der GKV versichert, dass man als Paar (PKV + GKV) nur
14 Tage anstelle von 20 Tagen bezahlte Freistellung hat bzw.
wenn das Kind gleich in die PKV genommen wird, einem nur 4
Tage (!) zustehen?

Nein.

Ist es dann überhaupt Überlegenswert, das

Kind in der PKV zu versichern?!

ja ist es.

Gruß
Gaby

Ich muss noch meinen Senf hinzufügen.Ich verstehe einfach nicht, warum sich so viele Beamte, so wenig mit Ihrer eigenen Versorgung beschäftigen. Dann aber Wochenlang überlegen ob ihr Kind besser in die GKV oder PKV soll weil es anstatt 4 Tage auch 10 oder 20 Tage krank werden könnte. Deshalb hier mal 2 links von mir zum Informieren :

www.die-beamtenversorgung.de

www.rund-ums-geld-im-oeffentlichen-dienst.de

gibt es auch als Buch zu bestellen.

Gruß
Gaby

Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (bezahlte Freistellung wäre etwas anderes, gibt es wohl beim Beamten) gibt es nur, wenn Kind und der freigestellte Elternteil GKV-versichert sind.

Wenn also die Mutter privat versichert ist, muss der Mann zu Hause bleiben und umgekehrt.

Wenn aber aufgrund der Einkommensverhältnisse Familienversicherung in Frage käme, sollte man sie auch wahrnehmen. Anspruch auf Beihilfe besteht in der Regel trotzdem. Wer will, kann die Restkostenversicherung zusätzlich abschließen. Doppelversicherung ist nicht verboten.

Hallo!

Ich befasse mich ja damit, sonst würde ich ja nicht auf solche Fragen kommen. Beihilfe und Co. sind mir klar, auch die (vermeintlich) bessere Versorgung in der PKV sowie die Nachteile, die man hat, wenn das Kind mal studieren geht usw. Es ist für uns keine so einfach zu beantwortende Frage, sondern eine, bei der es v.a. um Geld geht.

Aber danke für die Links, ich werde mich damit noch mal befassen. Es sind ja noch ein paar Wochen Zeit, ehe eine Entscheidung fallen muss.

Grüße!

Hallo!

Die Unterschiede in der Versorgung von Kindern bei PKV und GKV sehe ich nicht, außer vielleicht, wenn das Kind mal eine wirklich ernsthafte Erkrankung haben wird und dann so Sachen wie Chefarzt und Rooming-In relevant werden. Die PKV hat sogar Nachteile, so werde ja z.B. keine Mutter-Kind-Kuren übernommen. Deshalb konnten wir uns ja auch noch nicht für die eine oder andere Möglichkeit entscheiden - es gibt halt einfach bei beiden Varianten Vor- und Nachteile.

Mit Urlaubstagen sieht es als Lehrer halt echt schlecht aus. Wie ich es aus der Praxis erfahren habe, lassen sich Eltern häufig selbst krank schreiben, wenn das Kind die 4 Tage überschritten hat. Aber das kann ja eigentlich auch nicht die Lösung sein und v.a. fände ich es nur gerecht, wenn der Vater sich auch mal dem kranken Kind widmen darf und nicht immer die Arbeit der Mutter darunter „leidet“. :wink:

Grüße!

Hallo!

Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (bezahlte
Freistellung wäre etwas anderes, gibt es wohl beim Beamten)
gibt es nur, wenn Kind und der freigestellte Elternteil
GKV-versichert sind.

Wenn also die Mutter privat versichert ist, muss der Mann zu
Hause bleiben und umgekehrt.

Aber eben nur, wenn das Kind auch in der GKV ist!?

Wenn aber aufgrund der Einkommensverhältnisse
Familienversicherung in Frage käme, sollte man sie auch
wahrnehmen. Anspruch auf Beihilfe besteht in der Regel
trotzdem. Wer will, kann die Restkostenversicherung zusätzlich
abschließen. Doppelversicherung ist nicht verboten.

Was ist eine Restkostenversicherung? Und die Beihilfe „verfällt“ sozusagen nicht, sollte der Vater auch eines schönen Tages in die PKV wechseln?!

Das große Risiko bleibt dann eben die Gesundheitsprüfung und die ggf. höhere Einstufung des Kindes in einem höheren Alter. Bemisst sich dann, wenn das Kind einmal in der GKV war und ggf. mit ein paar Jahren in die PKV wechselt, der Tarif wie bei einem Erwachsenen?

Grüße,
sonne

Hallo!

Das ist so nicht korrekt.Bei Begründung der längeren Pflege
wird sich an §45 SGB V angepasst, es gilt also das Gleiche wie
für GKV versicherte.

Aber es wären dann dennoch nur 10 anstelle von 20 Tagen, wenn das Kind nicht in der GKV ist?!

Ist es dann überhaupt Überlegenswert, das

Kind in der PKV zu versichern?!

ja ist es.

Warum?

Grüße!

Um das wirklich zuverlässig zu beantworten, muss man die komplette Familien- und Einkommensstruktur genau durchleuchten und den Beihilfeträger (welches Bundesland ?)muss man auch noch kennen. An das Posting neulich kann ich mich noch erinnern, aber nicht mehr an alle Details.

Der Reihe nach:

ja, wenn das Kind nicht gesetzlich versichert ist, gibt es kein Krankengeld. Aber wenn die Einkommensverhältnisse passen, ist es eben beitragsfrei versichert. Der Beihilfeanspruch besteht trotzdem !

Als Restkostenversicherung habe ich die PKV bezeichnet, die auf die Prozentsätze der Behilfe abgestimmt ist, man kann das z.B. auch Quotenversicherung nennen.

Eine solche PKV fürs Kind kann auch später abgeschlossen werden, dann sind aber Gesundheitsprüfung und Wartezeiten abzuleisten. Die Tarifprämie bleibt i.d.R. bis 15 gleich.

Es gibt keine besonderen Nachteile, wenn das Kind studieren geht. Da wird es pflichtversichert als Student und kann alternativ Beihilfe und PKV behalten.

Um das wirklich zuverlässig zu beantworten, muss man die
komplette Familien- und Einkommensstruktur genau durchleuchten
und den Beihilfeträger (welches Bundesland ?)muss man auch
noch kennen. An das Posting neulich kann ich mich noch
erinnern, aber nicht mehr an alle Details.

Der Reihe nach:

ja, wenn das Kind nicht gesetzlich versichert ist, gibt es
kein Krankengeld. Aber wenn die Einkommensverhältnisse passen,
ist es eben beitragsfrei versichert. Der Beihilfeanspruch
besteht trotzdem !

Da möchte ich einhacken… es gibt Beamtengesetze…Tarifverträge,Manteltarifverträge usw. die an den öffentlichen Dienst angepasst sind usw. das eine überdeckt das andere.Laut Beamtenversorgung stehen einem Beamten 4 Tage zu.Sind es mehr Tage die das Kind einer Pflege braucht, passt sich dieses Gesetz dem SGB V (steht über all diesen Verträgen) an.D.H. es gibt auch hier eine bezahlte Dienstbefreiung über die 4 Tage.Diese muss begründet sein.Für diese Begründung reicht in der Regel ein Attest des Arztes.Ich weiß dies aus eigener Recherche und betreuung von Kunden ( Lehrern)das Gesetz der 4 Tage stammt von Anno weiß ich nicht.Erneuert wurde es 1997 und noch einmal 2009.

Als Restkostenversicherung habe ich die PKV bezeichnet, die
auf die Prozentsätze der Behilfe abgestimmt ist, man kann das
z.B. auch Quotenversicherung nennen.

Dazu muss man aber auch PKV versichert sein.

Eine solche PKV fürs Kind kann auch später abgeschlossen
werden, dann sind aber Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
abzuleisten. Die Tarifprämie bleibt i.d.R. bis 15 gleich.

Geht zwar, macht aber normalerweise niemand, der richtig beraten wurde.

Das war auch nicht böse gemeint.Welche Nachteile entstehen denn, wenn das Kind studieren geht?

Gruß
Gaby

Hallo!

Die Unterschiede in der Versorgung von Kindern bei PKV und
GKV sehe ich nicht, außer vielleicht, wenn das Kind mal eine
wirklich ernsthafte Erkrankung haben wird und dann so Sachen
wie Chefarzt und Rooming-In relevant werden.

Ach so… solange man gesund ist, bräuchte man ja eigentlich gar keine Krankenversicherung.Erkrankt das Kind aber an Leukämie wäre man dann froh gewesen in einer privaten Krankenversicherung zu sein.
Leider ist dann der Zug abgefahren.

Die PKV hat sogar

Nachteile, so werde ja z.B. keine Mutter-Kind-Kuren
übernommen.

auch in der GKV hat man hier Zuzahlungen, und von einer guten PKV bekommt man Zuschüsse…ausserdem zahlt die Beihilfe ja dann den größten Teil,denn das Kind hat ja keine 50% Beihile sondern 80%, hat man 2 Kinder haben die Eltern oder das Elternteil auch schon 70% Beihilfe.

Deshalb konnten wir uns ja auch noch nicht für die

eine oder andere Möglichkeit entscheiden - es gibt halt
einfach bei beiden Varianten Vor- und Nachteile.

Ich sehe hier den Nachteil immer noch nicht.

Mit Urlaubstagen sieht es als Lehrer halt echt schlecht aus.

Dazu sag ich jetzt mal lieber nix :smile: ( sind mit den Ferien abgegolten)

Wie ich es aus der Praxis erfahren habe, lassen sich Eltern
häufig selbst krank schreiben, wenn das Kind die 4 Tage
überschritten hat.

Weil sie sich nicht mit ihren Ansprüchen befassen.

Aber das kann ja eigentlich auch nicht die

Lösung sein und v.a. fände ich es nur gerecht, wenn der Vater
sich auch mal dem kranken Kind widmen darf und nicht immer die
Arbeit der Mutter darunter „leidet“. :wink:

muss nicht so sein, wenn man seine Rechte kennt.

Gruß
Gaby

richtig

Hallo!

Aber es wären dann dennoch nur 10 anstelle von 20 Tagen, wenn
das Kind nicht in der GKV ist?!

Die 10 Tage gelten glaube ich pro Elternteil (da bin ich mir jetzt nicht so ganz sicher) und 20 Tage bei Alleinerziehenden. Also ich habe einen Sohn von 22 und eine Tochter von 15 und bin noch nie über diese Zeiten gekommen.Ich glaube ich war einmal aufgrund einer Erkrankung meiner Tochter für ein paar Tage krank geschrieben.

Ist es dann überhaupt Überlegenswert, das

Kind in der PKV zu versichern?!

ja ist es.

Warum?

Weil die Versorgung und Leistung um ein vielfaches besser ist.

Gruß
Gaby

Die Unterschiede in der Versorgung von Kindern bei PKV und GKV sehe ich nicht,

Aber ich. Offensichtlichstes Beispiel sind die Medikamente. Ein anderes Beispiel ist die Termine bei Ärzten, speziell Fachärzten. Die bekommst Du als Privatpatient (weil außerhalb der GKV Budegtierung) sofort, als Kassenpatient ? Und bei anderen Leistungen ist es ähnlich.

Nachteile, so werde ja z.B. keine Mutter-Kind-Kuren übernommen.

Wie oft brauchst Du die und wie oft braucht ein Kind Medikamente ?

eine oder andere Möglichkeit entscheiden - es gibt halt
einfach bei beiden Varianten Vor- und Nachteile.

Klar, stellt sich die Frage,m was Euch wichtig ist. Mutter-Kind-Kuren wären für mich überhaupt kein Kriterium.

Mit Urlaubstagen sieht es als Lehrer halt echt schlecht aus.
Wie ich es aus der Praxis erfahren habe, lassen sich Eltern
häufig selbst krank schreiben, wenn das Kind die 4 Tage
überschritten hat. Aber das kann ja eigentlich auch nicht die
Lösung sein und v.a. fände ich es nur gerecht, wenn der Vater
sich auch mal dem kranken Kind widmen darf und nicht immer die
Arbeit der Mutter darunter „leidet“. :wink:

Und das soll ein Grund sein, die GKV zu wählen ?

Aber bitte, jeder wie er möchte.

wer hat eigentlich das Gerücht aufgebracht, dass die PKV Rooming-In zahlt ?

Dafür kann man höchstens KHT versichern, aber das auch als GKV-Versicherter.

Hallo,

einfach nur mal den Beitrag ganz grob mit A12 Gehaltsstufe 5 in der GKV verglichen:= 524 Euro

Ich weiß nicht in welcher PKV Du bist, dafür kämen für das Kind etwa 34 dazu.

Die Frau ist ja in der GKV und zahlt ihre eigenen Beiträge so wie ich das verstanden habe.

willst Du das Kind und auch die Frau mit vielen Vorteilen der PKV Zusatzversichern, zahlst Du für das Kind etwa 10 Euro dazu und für die Frau (Alter und Gesundheitszustand geschäzt) nochmal 40 Euro oder mehr.

Wenn es für Dich eine Kostenfrage ist, kannst du das sicher selbst ausrechnen.
Wenn es für Dich eine Frage der besseren Versorgung ist solltest Du Dich wirklich von einem seriösen Berater beraten lassen.

Gruß
Gaby