ich hoffe, es weiß jemand eine Antwort auf meine Frage.
Ein Arbeitnehmer ist von einer Leihfirma für 5 Monate beschäftigt worden und dann gekündigt zum 28.09., weil keine Arbeit mehr vorhanden war. Es war noch in der 6- monatigen Probezeit, also Kündigung rechtens. Am 15.11. dann wieder eingestellt, weil die Firma in der der Arbeitnehmer gearbeitet hatte, ihn wieder angefordert hatte. Nach einer Woche Arbeit wurde der Arbeitnehmer krank und für 14 Tage arbeitsunfähig geschrieben. Der neue Arbeitsplatz in der Firma ist für den Arbeitnehmer körperlich zu schwer, darum die Erkrankung. Wie kann es jetzt weitergehen? Muß die Leihfirma die Krankheitstage bezahlen? Darf die Leihfirma kündigen? Kann der Arbeitnehmer Krankengeld beantragen?
ich erkenne aus deiner Fragestellung, dass du grundsätzlich mit der Situation als Zeitarbeiter unzufrieden bist. Diese Problematik Zeitarbeit ist mir als Betriebsrat und unseren gewerkschaftlichen Arbeitskreis Zeitarbeit sehr gut bekannt.
Für Zeitarbeitsfirmen gelten als Arbeitgeber die gleichen Gesetze, wie für jeden anderen Arbeitgeber. Notfalls musst du dein Recht auf dem Arbeitsgericht geltend machen. Krankengelt (du meinst bestimmt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) muss selbstverständlich der Arbeitgeber auch zahlen.
Arbeit zu schwer: Da muss der Entleiher für Abhilfe schaffen, indem er geeignette Hilfsmittel zur Verfügung stellt.
Als nächsten Schritt empfehle ich zunächst, die Betriebsräte (falls vorhanden) der Zeitarbeitsfirma und des Entlehers mit dieser Problematik zu beauftragen, das da unzumutbare Arbeitsbedinungen herschen. Und ganz wichtig, gewerkschaftliche Beratung einer DGB-Gewerkschaft in zu Anspruch nehmen. Die haben für die Problematik Zeitarbeit Projektgebundene Mitarbeiter, die sich nur darum kümmern.
in den ersten vier Wochen einer Beschäftigung übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung.
Da es sich hierbei um eine neue Beschäftigung handelt trägt somit die KK die Kosten. Natürlich darf die Leihfirma wieder kündigen, da es sich um einen neuen Arbeitsvertrag handelt und der AN sich in der Probezeit befindet. Unverständlich ist es jedoch für mich, dass der AN die Arbeit wieder aufgenommen hat, obwohl sie für ihn körperlich zu schwer ist.
ich war Sicherheitsingenieur, kann also bei Arbeitsrecht keine tragfähige Antwort geben.
Herzliche Grüße
Wolfgang
ich hoffe, es weiß jemand eine Antwort auf meine Frage.
Ein Arbeitnehmer ist von einer Leihfirma für 5 Monate
beschäftigt worden und dann gekündigt zum 28.09., weil keine
Arbeit mehr vorhanden war. Es war noch in der 6- monatigen
Probezeit, also Kündigung rechtens. Am 15.11. dann wieder
eingestellt, weil die Firma in der der Arbeitnehmer gearbeitet
hatte, ihn wieder angefordert hatte. Nach einer Woche Arbeit
wurde der Arbeitnehmer krank und für 14 Tage arbeitsunfähig
geschrieben. Der neue Arbeitsplatz in der Firma ist für den
Arbeitnehmer körperlich zu schwer, darum die Erkrankung. Wie
kann es jetzt weitergehen? Muß die Leihfirma die
Krankheitstage bezahlen? Darf die Leihfirma kündigen? Kann der
Arbeitnehmer Krankengeld beantragen?
Das sind juristische FRagen, auf die ch leider nur schwer eine Antwort geben, kann.
Ich erde mich mal in meine Bücher vergraben und versuchen, eine Antwort zu geben. Bitte um etwas Geduld!
Der neue Arbeitsplatz in der Firma ist für den
Arbeitnehmer körperlich zu schwer—wie kam es dann dass der AN für diese Anstellung ausgewählt wurde bzw. sich dafür beworben hat?!
Muß die Leihfirma die Krankheitstage bezahlen? ja, da ein Arbeitsvertrag besteht
Darf die Leihfirma kündigen? bezogen auf die Krankheit als Kündigungsgrund nur bedingt. Bezogen darauf dass die Eignung (körperlich zu schwach)nicht vorhanden ist in der Probezeit mit 14 Tagen Kündigungsfrist.
Kann der Arbeitnehmer Krankengeld beantragen? Wenn er krank geschrieben ist hängt am Krankenschein ein Durchschlag für die Krankenkasse.