Erkrankung und danach 'ZWangsurlaub'

Hallo,
konnte leider für diesen fiktiven Fall keine entsprechenden Hinweise erhalten.
Einem Arbeitnehmer wird gekündigt; dieser erkrankt und schickt nachweislich vorab per FAX die Krankmeldung. Im „Gegenzug“ schickt der Arbeitgeber Tage später eine „Urlaubsbewilligung“, obwohl der „Resturlaub“ nicht beantragt wurde. Die Arbeitsunfähigkeit endet mit dem letzten Arbeitstag.
Da der Arbeitnehmer den „Resturlaub“ nicht beantragte, sondern erkrankte, kann ein Arbeitgeber dann einen nicht beantragten Urlaub „bewilligen“ bzw. muß nicht in einem solchen Fall der resturlaub von 6 Abreitstagen „vergütet“ werden ?
Danke für tips und Hinweise.
mfg

Hallo

Der Urlaub ist abzugelten.

Gruß,
LeoLo