Erkrankung und Lohnsteuererklärung

Hallo,

Nehmen wir mal an es gäbe da so ein Schusselchen dem beim sortieren seiner Unterlagen ein Schrieb in die Hände fiele auf dem stünde dass die Krankenkasse im Vorjahr Betrag X als Lohnersatz wegen Erkrankung länger als 6 Wochen getätigt hätte. Dieser Betrag sei Steuerfrei.

Nun fiele Schusselchen ein, dass er bei seiner Lohnsteuererklärung für das Vorjahr einfach alle Daten der vorherigen Erklärung übernommen hätte weil er dachte es hätte sich ja nix gross geändert. Tatsächlich hätte Schusselchen aber einen Freibetrag wg Pendlerpauschale eingetragen und die Krankheitstage nicht von den normalen Arbeitstagen abgezogen.

Kann/Muss Schusselchen jetzt was unternehmen? Wird er evtl bestraft als übler Steuerhinterzieher? Was passierte denn wenn er nichts unternehmen würde sondern sich die Decke über den Kopf zöge und hoffte es käme schon nicht raus?

Gruss
M.

Kann/muß Schusselchen jetzt was unternehmen? Wird er evtl
bestraft als übler Steuerhinterzieher? Was passierte denn wenn
er nichts unternehmen würde sondern sich die Decke über den
Kopf zöge und hoffte es käme schon nicht raus?

  1. Gibt es denn schon einen Steuerbescheid für das betreffende Jahr?

  2. Wird im Steuerbescheid eventuell schon berücksichtigt, daß Krankengeld bezogen wurde und wurden evtl. schon die Arbeitstage gekürzt? M. E. werden die Lohnersatzleistungen (Krankengeld) von den Krankenkassen an das FA gemeldet.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

Einen Bescheid hätte Schusselchen noch nicht bekommen, der müsste allerdigs eigentlich schon da sein.
Liegt vielleicht an der Urlaubszeit dass er noch nicht da ist.

Schusselchen hätte die Erklärung direkt auf dem Finanzamt mit dem Beamten zusammen gemacht, da er (Schusselchen eben) den Zettel mit den Daten vom Arbeitgeber nicht gefunden hatte und deshalb die Daten die direkt ans Finanzamt übermittelt wurden vom dortigen Beamten eingetragen wurden. Schusselchen wüsste gar nicht welche Beträge da stünden und könne das auch nicht nachschaun so lange der Bescheid nicht da sei.

Gruss
M.

Hallo,

  1. müsste auf der Lohnsteuerbescheinigung ein U für Unterbrechung eingetragen sein (deshalb hätte eigentlich der Beamte schon nachfragen sollen, wofür die Unterbrechung steht) und
  2. übermitteln die Krankenkassen den Krankengeldbezug den Finanzämtern (wie in der 1. Antwort ja auch schon steht).

Ich kenne es allgemein nur so:
Der Bescheid ergeht und unter „Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen“ sind halt die Krankengeld-Bezüge aufgelistet.(Die Krankengeldbezüge sind zwar steuerfrei, man muss sie aber wegen des Progressionsvorbehaltes trotzdem angeben) Im „Kleingedruckten“ des Bescheides (also dem Textfeld) steht dann: laut Datenübermittlung wurde ein Krankengeldbezug in Höhe von… festgestellt (nicht wortwörtlich!!).

Wenn Schusselchen also eines Tages unter der Decke wieder hervorkommt, könnte es prüfen, ob im inzwischen eingegangenen Bescheid dann die Pendlerpauschale gekürzt wurde. (Bezogen auf die Frage, was passieren würde, wenn die Decke halt auf dem Kopf bleibt!)

Gruß

Hallo,

Vielen Dank für die Hilfe für Schusselchen!
Dann ist zu hoffen dass der Bescheid bald kommt und auch verständlich ist (sonst nerv ich euch nochmal!)

Gruss
M.