Erkrankung vor- bzw. in den Urlaub hinein

Guten Tag,

ich stehe vor einem kleinen Dilemma. Ich wollte in ein paar Tagen in den Urlaub mit meinen Eltern fahren. Mein Vater ist jedoch vor ca. 1 1/2 Wochen krank geworden und wurde vorerst bis heute (29.07.2013) krankgeschrieben. Nach mehrerem hin- und her (2x im Krankenhaus, einige Ärzte) war er heute beim Durchgangs- bzw. Unfallarzt und wurde jetzt bis zum 21.08. krank geschrieben.

Das bedeutet, dass mein Vater jetzt praktisch in seinem gesamten Urlaub krankgeschrieben ist.
Fraglich ist jetzt:

Darf mein Vater trotz der Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit bis zum 21.08. einen einwöchigen Urlaub antreten? oder drohen ggf. Kündigung, Abmahnung oder andere Unannehmlichkeiten?

Leider konnte ich trotz Recherche nichts richtig aussagekräftiges finden.

Hallo,

grundsätzlich ist es nach einer Krankschreibung so, das der AN alles erdenkliche tun muß, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Es hängt natürlich auch mit der Tätigkeit des AN zusammen, ob er u.U. in den Urlaub fahren kann oder nicht. Ein Dachdecker mit gebrochenem Arm könnte sicherlich in den Urlaub fahren, auf’s Dach kann er ja nicht.

Als AG hätte ich natürlich nichts dagegen, wenn mein AN in den Urlaub fährt und in der zeit seine Krankheit auskuriert.

Wenn Dein Vater in den Urlaub fährt, mit welcher Berechtigung will er dennn dann seine Urlaubstage ersetzt haben, er fährt doch schließlich in den Urlaub.

Ich würde als erstes mit dem Arzt sprechen, dann u.U. mit dem AG verhandeln.

Gruß

Klaus

Er arbeitet in der Werkstatt und kann ein Bein derzeit nicht benutzen. Das passt schon mal zu deinem Beispiel, ich hoffe auch, dass es zur weiteren Klärung hilft.

Es ist klar, dass er diese Tage nicht ersetzt haben möchte, wäre auch unsinn.

Das einzige was der Arzt soweit verboten hat ist Auto fahren. Das würde aber ich übernehmen, genauso wie das Schleppen der Koffer etc.

Ich habe schon öfters gesehen, dass man mit dem AG reden soll, sehe das aber kritisch, da ich nur eine Reaktion erwarte und zwar, dass der AG gereizt bzw. unverständnisvoll reagieren wird.

Hallo,
zunächst einmal:
die Gesundheit steht im Vordergrund, während der Krankschreibung ist alles daran zu setzen, die Genesung zu beschleunigen bzw. nicht zu beeinträchtigen.
Möglicherweise ist ein Ortswechsel förderlich für eine Genesung.
Deshalb sollte:

  • eine Genehmigung vom behandelnden Arzt eingeholt werden
  • die Krankenkasse und der Arbeitgeber informiert werden.

Damit sind keine Komplikationen zu erwarten.

Wenn der Arzt dieses Vorhaben nicht unterstützt, sollte der Urlaub nicht angetreten werden.

Gruß B.Reinhardt

Hallo, ich bin kein Arbeitsrechtler. Es kommt sicherlich auf die Art der Krankheit bzw. Verletzung, ausgeübte Tätigkeit und Art des Urlaubs an. Das sollte man auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber abstimmen.

Hallo
wenn dein Vater das o.k vom Arzt bekommt kann er in den urlaub fahren und die Tage Zählen als Urlaubstage und er muss sich gesund schreiben lassen ,der Urlaub war doch im Betrieb geplant sodass er ihn auch nehmen kann ,rechtssprechung gibt es da keine ich habe nichts gefunden kenne es nur so aus meinem Betrieb aber er kann ja auch mit seinem Chef reden,lg Tine

Hallo, wenn Dein Vater krank geschrieben ist, dann befindet er sich im Krankenstatus und diese Zeit gilt dann als Krankheit und nicht Urlaub. Wenn er früher wieder gesund ist, dann soll der Arzt ihn gesund schreiben. Nicht nur, dass es Ärger mit dem Arbeitgeber geben kann, könnte es auch mit der Krankenkasse Probleme geben, wenn er während seiner Krankheit in den Urlaub fährt. Liebe Grüße und alles Gute

Hallo,
hier sollte der behandelnde Arzt befragt werden, die Genesung darf durch die Reise nicht verzögert werden und eine ärztliche Behandlung muss möglich sein.
Eine Bescheinigung vom Arzt verlangen, das ein Klimawechsel gut sei.
Gruß
Cress

Selbstverständlich darf dein Vater in Urlaub fahren. Er darf nur nichts unternehmen, was seiner Gesundung zuwiderläuft. Der Urlaub soll (s. Bundesurlaubsgesetz) der Erholung dienen. In einem erholsamen Urlaub wird man eben auch schneller gesund. Sicherheitshalber sollte dein Vater sich von seinem Arzt bestätigen lassen, dass der geplante Urlaub seiner Gesundung nicht entgegen steht.
Gruß
U.Daniel

Hallo,
diese Frage ist nicht so einfach mit ja oder nein zu beantworten.
Zunächst sollte mit dem Arzt geklärt werden, ob der Urlaub sich nicht nachteilig auf die Heilung der Krankheit auswirkt.
Wenn der Arzt sein ok gibt, sollte man trotzdem noch mal mit dem Arbeitgeber sprechen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen einen Urlaub spricht.
So könnte es evtl. funktionieren.
Gruß
Mike-Lohfelden

Hallo,

leider gibt es keine einheitliche Regelung, letztlich ist man auf die Reaktion ( Wohlwollen ) des AG angewiesen oder man verläßt sich auf sein Glück ( das der AG es nicht merkt oder aber das man, wenn es Ärger gibt, vor dem Arbeitsgericht Recht bekommt )
doch wer will schon ein solches Risiko eingehen.

Ich halte nach wie vor das Gespräch mit dem AG für die einzig sichere Variante ( natürlich möglichst mit Zeugen, z.B. Betriebsrat ). Eigentlich müßte der AG doch blöd sein, nicht zuzustimmen, er spart Urlaubstage die der AN sonst geltend machen könnte. Ist doch sicherlich auch ein gutes Argument.

Viel Glück

Klaus

Hallo, meines Erachtens solltest Du Dir das Einverständnis der Krankkenkasse und des Arbeitgebers einholen und schriftlich bestätigen lassen; dann bist Du auf jeden Fall auf der richtigen Seite!
Ich wünsche Dir einen schönen Urlaub!
Herzlichst Deine Bianca

Hallo,
er sollte zu Hause bleiben. Peinlich wäre es doch wenn ein Firmenbeauftragter einen Krankenbesuch macht aber Vater ist nicht zu Hause. Wer krank ist u. vergnüglich in Urlaub fährt hat m.E. ein Problem.
Gruß, Charly-Heinz