angenommen ein Mitarbeiter erkrankt während der Arbeitsszeit ( mehr als die Hälfte dessen ist schon vorbei ) und muß aufgrund dessen zum Arzt. Dieser spritzt ein Medikament ,schreibt den AN aber nicht krank sondern gibt nur eine medizinische Empfehlung zur weiteren Vorgangsweise . Am kommenden Tag ist der AN wieder im Betrieb.
Frage: ist die Zeit ab Arbeitsabbruch dem AN als Fehlzeit zuzuordnen oder wie ist das zu händeln wenn es keine betr. Vereinbarung diesbezgl. gibt ?
…ab dem 1. Tag der AU. Aber, wie gesagt der Arzt hat keine AU ausgestellt und der AN hat am Folgetag die Arbeit wieder aufgenommen.Hier ging es um eine kurzfristige med. Hilfe ( plötzlich aufgetretender Schmerz nach " Hexenschuss " ) .
Mittels Spritze konnte der Schmerz temporär unterdrückt werden.