Erkrankung zwischen PKV Zusage und Vers.beginn

Hallo,

angenommen ein Selbstständiger hat vor zwei Wochen einen Antrag auf Aufnahme in der HUK-PKV gestellt. Er ist derzeit in der gesetzlichen KV.
Da er schon einige kleine Wehwehchen habt hat, war seine größte Sorge bei den Gesundheitsfragen etwas zu vergessen und er ist deshalb absolut gewissenhaft gewesen.

Nun ist er ohne Risikozuschlag aufgenommen worden. Seine Widerrufsfrist läuft noch, seine GKV ist noch nicht gekündigt. (Begin PK wäre der 1.2.)

Nun sagte ihm heute der Arzt, bei dem er wegen einer Grippe war, er könnte etwas mit der Bauchspeicheldrüse haben. Damit hatte er vorher noch nie etwas zu tun! Also nichts was er im Aufnahmeantrag verschwiegen hätte!

Nun meine Frage, was bedeutet das für seine PKV? Muss er das melden und können Sie nachträglich etwas ändern? Mal angenommen der Selbstständige muss im Januar deswegen ins Krankenhaus und das bis Februar (=PKV Beginn) wie verhält es sich da? Zahlen die auch wirklich alles ab 1.2. oder könnte ihm aus der Zeit zwischen Antrag und Versicherungsbeginn ein Nachteil draus erwachsen?

Vielen Dank!

Nun meine Frage, was bedeutet das für seine PKV?

Es gibt eine Frist nach Antragstellung, während derer man Veränderungen des Gesundheitszustandes und ärztliche behandlungen melden muß. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob diese Frist mit der Zusendung der Police (halte ich für wahrscheinlicher) oder mit Beginn des Versicherungsschutzes endet. Vermutlich steht dieser Punkt irgendwo im Antrag, von dem Du eine Kopie haben solltest.

Auf jeden Fall Kontakt mit der Versicherung oder dem Vermittler aufnehmen und das klären.

Wenn der Vertrag bereits policiert wurde ist dies das Problem der Privaten Krankenversicherung. Wurde der Vertrag noch nicht policiert
und die PKV fragt nach, ob sich am Gesundheitszustand Veränderungen ergeben haben: meldepflichtig. Fragt die PKV - vor Zusendung der Police nicht nach - nicht meldepflichtig.
Gruß Joerg Koenig

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