Erkranung bei BU angeben wenn selbst bezahlt?

Hallo!

Mein Titel mag etwas verwirrend klingen, liegt an der Begrenztheit der Zeichen :smile:

Bei der Beantragung einer BU muss man alle Erkrankungen der letzten 5 Jahre angeben. Jemand hatte kürzlich einen Hörsturz, der aber nicht behandelt wurde (nur Ruhe und Schlaf). Dieser Jemand ist privat versichert und könnte die Arztrechnung mit der entsprechenden Diagnose aus eigener Tasche bezahlen, die PKV erführe also nichts von der Diagnose. Ist eine solche Erkrankung beim Abschluss einer BU anzugeben, wenn eigentlich nie jemand erfahren würde, dass dies einmal vorlag? Die Behandlung erfolgte nicht beim Hausarzt, sondern beim ärztlichen Notfalldienst (da Wochenende).

Grüße,
sonne

JA!
Und du glaubst gar nicht, was Versicherungen so alles rausfinden können, wenn sie eine BU zahlen sollen!

Hallo,

wie man es auch dreht, es würde eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht sein und das auch noch vorsätzlich. Wenn es um BU-Zahlungen geht werden Versicherer richtig einfallsreich, wie man an diesem Beispiel sieht auch noch völlig zurecht.

Warum nicht einfach jedem Ärger aus dem Weg gehen, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten und mit einem Ausschluß oder einem Zuschlag leben?

… oder man nimmt einen BU-Versicherer der erst gar nicht danach fragt :wink:… wenn das Produkt dahinter stimmt.

Viele Grüße

Zahao