Hallo!
Mein Titel mag etwas verwirrend klingen, liegt an der Begrenztheit der Zeichen
Bei der Beantragung einer BU muss man alle Erkrankungen der letzten 5 Jahre angeben. Jemand hatte kürzlich einen Hörsturz, der aber nicht behandelt wurde (nur Ruhe und Schlaf). Dieser Jemand ist privat versichert und könnte die Arztrechnung mit der entsprechenden Diagnose aus eigener Tasche bezahlen, die PKV erführe also nichts von der Diagnose. Ist eine solche Erkrankung beim Abschluss einer BU anzugeben, wenn eigentlich nie jemand erfahren würde, dass dies einmal vorlag? Die Behandlung erfolgte nicht beim Hausarzt, sondern beim ärztlichen Notfalldienst (da Wochenende).
Grüße,
sonne