Gruss aus Ostfriesland!
Ich bin durch die Mitschuld eines Arbeitskollegen meinen Job losgeworden. Jetzt habe ich mich neu beworben und eine Absage erhalten. Es ist ja allgemein usus, das sich ein potentieller Arbeitgeber bei einem frühreren Arbeitgeber erkundigt.
Geschieht dieses, wenn der AG meine Bewerbung gelesen hat, oder erst nach einem persönlichen Bewerbungsgespräch?
Hi!
Es ist ja allgemein usus, das sich ein potentieller
Arbeitgeber bei einem frühreren Arbeitgeber erkundigt.
Nö, ist es nicht.
Es kommt vor, ist aber nicht zuletzt wegen der etwas vertrackten rechtlichen Lage eher die Ausnahme.
„Normale“ Arbeitgeber machen sich ein erstes Bild anhand der Bewerbungsunterlagen, ein zweites Bild (wenn das erste passt, ansonsten gbt es die Absage) dann im Bewerbungsgespräch.
Gruß
Guido
Moin,
Es ist ja allgemein usus, das sich ein potentieller
Arbeitgeber bei einem frühreren Arbeitgeber erkundigt.
hm, dann ist unsere Firma unusus.
Im Ernst.
Wenn das rauskäme, könnte der, der Informationen herausgibt in Teufels Küche kommen.
Solltest Du herausbekommen, daß aufgrund seiner Aussage Dein Arbeitsvertrag nicht zustande kam, könntest Du ihn ans Leder.
Gandalf