Erläuterung Gehaltsabrechnung/Beitragssätze

Hallo,

hoffentlich ist dies das korrekte Forum für das folgende Anliegen.

Also: angenommen eine Person A arbeitet 3 Tage die Woche a 7 Stunden.
(Teilzeitbeschäftigung, Person ist 35 Jahre alt)
Nun möchte diese Person sich von fachkundigen Menschen Ihre Gehaltsabrechnung, vor Allem die Richtigkeit der Beitragssätze, erklären lassen da diese von Person B angezweifelt wurde; Person A erhält ein festes Gehalt. Hier die Angaben aus der Lohnabrechnung:


Arbeitszeit: 21 Stunden/Woche
Entgelt, brutto: ca. € 1xxx,00

Beitrag zur KV: allgemeiner Beitrag (Beitragsgruppe 1)
Beitrag zur RV: voller Beitrag (Beitragsgruppe 1)
Beitrag zur AV: voller Beitrag (Beitragsgruppe 1)
Beitrag zur RV: voller Beitrag (Beitragsgruppe 1)
Kichensteuer: 8%
Urlaubsanspruch (12 Monate): 18 Tage

zudem sind Person A einige Angaben auf der Gehaltsabrechnung
unklar, zB.:

Steuertabelle: => Allgemein
Freibetr. monatl.: => kein Eintrag
Freibetr. jährlich.: => kein Eintrag
Personengruppe: => 101
GV: => Nein
MFB: => Nein
Gleitzone: => Ja
PVzus: => Ja
KVzus: => Ja

Gibt es hier fachkundige Schreiber die diese Daten auf
Plausibilität prüfen können?

Großes Danke sagt

MonasLisa

Hallo,

hoffentlich ist dies das korrekte Forum für das folgende
Anliegen.

=> besser wäre Forum Steuern, die kennen sich auch mit der Sozialversicherung aus (zwangsweise)

Arbeitszeit: 21 Stunden/Woche
Entgelt, brutto: ca. € 1xxx,00

Beitrag zur KV: allgemeiner Beitrag (Beitragsgruppe 1)
Beitrag zur RV: voller Beitrag (Beitragsgruppe 1)
Beitrag zur AV: voller Beitrag (Beitragsgruppe 1)
Beitrag zur RV: voller Beitrag (Beitragsgruppe 1)

=> passt, soweit sich das aus den knappen Infos ersehen lässt, alles. Da Entgelt über 400,01 €, gelten die normalen Beitragssätze in der Sozialversicherung. Nur weil da steht, voller Beitragssatz, heißt das nicht gleich, dass der Arbeitnehmer auch den vollen Satz zahlt. Ist wichtig für die Meldung zur Sozialversicherung und die Berechnung der Beiträge (50% Arbeitnehmer/ 50% Arbeitgeber)

Kichensteuer: 8% => kommt auf das Bundesland an, wenn man in der Kirche ist

Urlaubsanspruch (12 Monate): 18 Tage => wenn’s so im Vertrag steht…

Steuertabelle: => Allgemein

=> richtig, da Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert

Freibetr. monatl./ jhrl.: => kein Eintrag

=> wenn keine Kinder und keine weiteren auf Lohnsteuerkarte vermerkt, dann auch richtig

Personengruppe: => 101

=> stimmt (hat was mit der Meldung/ den Beiträgen zur Sozialversicherung zu tun)

Gleitzone: => Ja

=> hm, wenn Verdienst brutto ca. 1XXX,00 €, dann passt das nicht, es sei denn, der Verdienst schwankt monatlich zwischen 400,01 und 800,01 € aufwärts

PVzus: => Ja

=> wenn älter als 23 Jahre und keine Kinder, dann stimmt auch das

KVzus: => Ja

=> stimmt auch, denn das sind die 0,9%, die der Arbeitnehmer zusätzlich abdrücken muss

Schöne Grüße
e

Hallo zurück,


Urlaubsanspruch (12 Monate): 18 Tage => wenn’s so im Vertrag steht…

==> Hm, ist das eher eine ungewöhnliche Anzahl an Urlaubstagen?


Gleitzone: => Ja
=> hm, wenn Verdienst brutto ca. 1XXX,00 €, dann passt das nicht, es sei denn, der Verdienst schwankt monatlich zwischen 400,01 und 800,01 € aufwärts

=> Okay, Verdienst schwankt nicht—damit wäre der erste Fehler gefunden

Hallo,

Urlaubsanspruch (12 Monate): 18 Tage => wenn’s so im Vertrag steht…

hmm, ich komme beim gesetzl. Urlaub von 4 Wochen auf:
3 Tage/Woche x 4Wochen = 12 Tage Jahresurlaub.

TM

Hallo zurück,

=> Okay, Verdienst schwankt nicht—damit wäre der erste
Fehler gefunden

Das ist kein Fehler, es passt nur nicht. AG geben dies nur an, falls mal der Verdienst unter 800,01 € rutscht, denn dann sind die Beiträge zur Sozialversicherung im Rahmen der Gleitzone zu berechnen. Quasi eine Art Bequemlichkeit im Rahmen der Lohnabrechnung.


Wegen des Urlaubs:
Lt. Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 24 Werktage Urlaub. Dabei dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte. Aber sollte man mal im Forum Arbeitsrecht anfragen.

Hi,
falls es um Dich geht und Du immer noch Student bist, dann stimmt es nicht.

Grüße
Didi

Hallo zurück,

=> Okay, Verdienst schwankt nicht—damit wäre der erste
Fehler gefunden

Das ist kein Fehler, es passt nur nicht. AG geben dies nur an,
falls mal der Verdienst unter 800,01 € rutscht, denn dann sind
die Beiträge zur Sozialversicherung im Rahmen der Gleitzone zu
berechnen. Quasi eine Art Bequemlichkeit im Rahmen der
Lohnabrechnung.

D.h. es ist prinzipiell völlig egal ob dort jetzt ein „Ja“ oder
ein „Nein“ steht, richtig?

Wegen des Urlaubs:
Lt. Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 24
Werktage Urlaub. Dabei dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht
schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte. Aber
sollte man mal im Forum Arbeitsrecht anfragen.

angefragt.

Grüße

Hallo zurück,

D.h. es ist prinzipiell völlig egal ob dort jetzt ein „Ja“
oder
ein „Nein“ steht, richtig?

Richtig!

Grüße

e

Die betreffende Person ist kein/e Student/Studentin mehr.

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