Erlass eines Mahnbescheides

Folgender Sachverhalt angenommen: bei Abschluß eines Kaufvertrages wurde die Ware nachweislich mit Einlieferungsschein versandt, ist aber durch die DHL nie zugestellt worden. Der Käufer hatte den Kaufpreis aber mit paypal schon überwiesen und der Verkäufer hat das Geld trotz Mahnung und Fristsetzung nicht zurücküberwiesen. Den Kaufpreis (2500,-- €) hat er aber wegen „versichertem Versand“ von der DHL ersetzt bekommen und dem Käufer nicht erstattet, somit hat er 2 x 2500,-- € einbehalten.
Wegen der Zahlung mit paypal wurde dem Käufer der Maximalbetrag von 500,00 € ersetzt. Wenn der Käufer nun einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellt, kann er dann die 2500,-- € als Forderung angeben, oder nur 2000,-- € da er unabhängig davon 500,-- € durch paypal ersetzt bekommen hat. Der Verkäufer hat ja auch den Gesamtbetrag von 2500,-- € vom Käufer erhalten.

Ist es sicher, dass der Verkäufer die 2.500 Euro ersetzt bekommen hat? Die normale Versandversicherung beläuft sich ja nur auf 500 Euro, eine höhere muss vereinbart werden. Einen Anspruch hätte der Käufer dann jedenfalls in der Tat. Einerseits ist an die Drittschadensliquidation zu gelten und andernfalls noch an § 326 V BGB (insofern kommt es darauf an, ob § 447 BGB eingreift, vgl. § 474 II BGB). Aber wie man es auch dreht und wendet: Die 500 Euro von Paypal scheinen mir damit nichts zu tun zu haben. Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob dieses Geld an Paypal zurückgezahlt werden muss. Auf dem Antrag für den Mahnbescheid würde ich jedenfalls 2.500 Euro eintragen.

Levay

Hallo,

bevor der Mahnbescheid abgeschickt wird, sollte erst einmal geklärt werden, wo war der Gefahrenübergang. Beim abgeben bei DHL oder wäre er erst wenn das Paket beim Kunden angekommen ist. Dann danach was die Versicherung überhaupt ersetzt hat. Den vollen Kaufpreis oder nur die 500€.

Wenn der Gefahrenübergang bei der Übergabe an DHL stattgefunden hat, ist der Verkäufer aus dem Schneider, das Risiko liegt dann beim Kunden. Dem steht natürlich das Geld aus der Versicherung zu.

Gruß

hartmut

Hallo,

also ich würde sagen, dass man als Forderung 2.000,-- einträgt. 500,–hat man ja schon von paypal erhalten. GGf. muss sich paypal dann selbst darum kümmern das Geld zurückzubekommen.

Den Kaufpreis
(2500,-- €) hat er aber wegen „versichertem Versand“ von der
DHL ersetzt bekommen und dem Käufer nicht erstattet, somit hat
er 2 x 2500,-- € einbehalten.

Ist das denn sicher und beweißbar? So schnell zahlt DHL sicherlich keine 2.500 EUR aus wie ich Dir aus eigener Erfahrung bestätigen kann. Die wollen da erstmal einen Nachweis von Einkaufsrechnungen über diesen Wert haben und dann wird das ziemlich lange „geprüft“. Ich wäre daher vorsichtig mit solchen Aussagen.

Wegen der Zahlung mit paypal wurde dem Käufer der
Maximalbetrag von 500,00 € ersetzt. Wenn der Käufer nun einen
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellt, kann er dann
die 2500,-- € als Forderung angeben, oder nur 2000,-- € da er
unabhängig davon 500,-- € durch paypal ersetzt bekommen hat.

Ich würde sagen er kann 2.500 EUR ansetzen, sofern beweißbar, und muß dann wohl die 500 EUR wieder an Paypal zurückzahlen nachdem er das Geld eingefordert hat.

Gruß, Edison