Erlaß eines vorläufigen Zahlungsverboten

Erlaß eines vorläufigen Zahlungsverboten trotz Sicherheitenleistung

Ich habe einen Gerichtsprozess unter sehr seltsamen Umständen
verloren.
Der erster Richter hat meine eingereichten Unterlagen nachweisbar nicht gelesen,
und die Gegenpartei, selbst Rechtsanwältin auch noch beraten.
Der Richter wurde zwar abgelehnt (im Nachhinein erfolgreich), hat
jedoch trotzdem ein Urteil erlassen.
Aufgrund dieses Urteils (was für mich einen groben Verfahrensverstoß)
darstellt, musste ich auch noch eine Sicherheitsleitung bei Gericht hinterlegen.

Auch die zweite Richterin sprach der Rechtsanwältin Kosten für die Vertretung
bei Gericht zu, obwohl diese Vertretung nie stattgefunden hat. Sie bestätigte
das Urteil ihres erfolgreich abgelehnten Richterkollegen!

Jetzt vollstreckt die Rechtsanwältin/Klägerin durch ein vorläufiges Zahlungverbot/
Vorpfändungsverfügung bei der Bank (gleichzeitig) mein Arbeitgeber um meinem
Ruf zu schaden.
Obwohl die Klägerin/Rechtsanwältin weiss, dass die Sicherheit hinterlegt ist.
Darf Sie das dann überhaupt, habe ich Mittel gegen die Rechtsanwältin, diedoch die Hinterlegung kennt vorzugehen.
Nur am Rande, die Rechtsanwältin hat nur von meinem Arbeitsgeber einer
Bank erfahren, weil das Gericht Unterlagen weitergeleitet hat, die nicht für
die Rechtsanwältin bestimmt waren.
Nur so ist diese an die Informationen (Bank= Arbeitgeber) gekommen.
Ihr Ziel ist es sowieso dort meinen Ruf zu beschädigen.

Warum muss man eine Sicherheit leisten, wenn sowieso in der Art vollstreckt wird.

Bitte dringenden um Rat.

Hi
also um umfassend etwas dazu sagen zu können bedraf es der Akteneinsicht. Und die habe ich nicht.
Ins blaue rein etwas zu sagen wäre nicht in Ordnung und wäre womöglich auch voll am Thema vorbei.
Was ich sagen kann ist das man ggf sich an dir RA-Kammer oder aber auch an den Verbraucherschutz wenden sollte und auch kann.

Sorry das ich hier nicht arg weiterhelfen kann

Gruß
Peter

Hallo Peter,

zunächst Danke.

Ich verstehe Deine Einwände wegen fehlender Akteneinsicht.

Nur eine Frage:
Darf eine Rechtsanwältin/Klägerin (in einer Person)
vollstrecken (vorläufiges Zahlungsverbot bei meiner Bank (Bankkonto und Arbeitgeber), wenn Sie ganz genau weiss, dass eine Sicherheitsleistung hinterlegt wurde?

Die Sicherheitsleistung ist viel höher als der vollstreckbare Betrag.

Warum muss ich eine Sicherheitsleistung hinterlegen, wenn dann doch vollstreckt wird.

Könnten Sie mir bitte nochmals antworten.

Danke.

Hi

die Antwort steht und fällt damit ob dem Gläubiger ggü der Beweis der Sicherheitsleistung erbracht wurde / ist

Gruß
Peter

Hallo Peter,
Danke für Deine Antwort.

Wie schon beschrieben hatte der erste Richter trotz Ablehnung ein Urteil erlassen (m.E. Verfahrensverstoß).
Die weitere befaßte Richterin hat dann angewiesen, dass ich eine Sicherheit zu leisten habe.

Zunächst habe ich mich dageben gewährt, weil mir ein Urteil bekannt war, dass bei Verfahrensverstoß die ZV einzustellen sei.

Ich habe dannn aber doch die Sicherkeit hinterlegt.

Die Rechtsanwältin und Klägerin hat dann einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt,
weil ich das Geld noch nicht hinterlegt hätte.
Ich habe dann dazu Stellung genommen. Das eine Barhinterlegung erfolgt sei und dass durch die Zentralisation der Hinterlegung (früher direkt beim Amtsgericht) heute zentral in NRW in Hagen das Verfahren länger gedauert hat.
Dieses Schreiben muss der Rechtsanwältin zugegangen sein.
Denn obwohl ich nur zu dem Ablehnungsgesuch Stellung genommen hatte, waren aus weiteren Gründen noch meine Bankverbindung enthalten und das meine Bank mein Arbeitgeber ist.
Nur anhand dieser Informationen/Stellungnahme (die meiner Meinung nach überhaupt nicht an die Rechtsanwältin gesandt hätten dürfen) war Sie doch überhaupt erst in der Lage dieser Vorpfändung bei meinem Arbeitgeber und Bank einzureichen.

Kann ich irgendwie Akteneinsicht bei Gericht verlangen, aus der hervorgeht, dass diese Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch der Richterin von dieser (ohne rechtliche Handhabe, wie ich meine) an die Rechtsanwältin versandt wurde, dann hätte ich den Beweis.

Zusätzlich hatte ich der Rechtsanwältin noch per e-mail mitgeteilt, dass ich die Hinterlegung getätigt hatte.
Aufgrund eines Softwareabsturzes meines Rechners ist diese Mail leider nicht mehr auffindbar.

Wie siehst Du die Sache?

Danke nochmals für Deine Antwort.

Hi
also
generell wie bereits erwähnt kann ich mangels Akteneinsicht keine Auskunft geben. Akteneinsicht falls es Deine Akte ist hast Du. Bedeutet Du kannst die Akte anschauen. Mitnehmen darfst die Akte nicht. Unglücklich das Du keine Sicherungskopie wie auch immer gemacht hast.

Gruß
Peter

Hallo Christine,

tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte. Es ging nicht eher.
Direkte Rechtsberatung ist hier verboten, weshalb ich nur soviel sagen kann, daß derjenige, der einen vollstreckbaren Titel hat, auch ein vorläufiges Zahlungsverbot usw. erwirken kann.
Ok?

Gruß Ralf.

Hallo Ralf,

Danke für die Antwort,
Aber wofür ist dann die Sicherheitsleistung?
Warum bedarf es dann überhaupt dieser Vollstreckung
(davon abgesehen, die Urkunde hatte keinen Vollsteckungstitel, es war nur das Urteil ohne vollstreckbare Ausfertigung).
Ich dachte immer die Sicherheitsleistung soll für den Gläubiger der Schutz sein.

Diese ganze Sache ist sehr suspekt gelaufen.
Es gibt Anhaltspunkte (nachweisbare) dass die Richterin Rechtsbeugung begangen hat.
Eine Strafanzeige wird geprüft.
Jmd. meinte auch für Richter endet das Recht nicht an der Himmelsdecke.

Aber nochmals, was ich nicht verstehe, warum die Sicherheitsleistung von der der Gläuber wußte?

Danke nochmals, Christine

Danke Ralf, aber als sie vollstreckt hat hatte sie noch nicht einmal einen vollstreckbaren Titel.

Hallo Peter,

Danke für die Antwort, aber das Verhalten der RA-Kammer ist ein Witz.
Die scheint kein Aufsichtsorgan sondern Verteidigungsorgan der angeschlossenen Anwälte (und das habe ich schon von anderen Personen gehört, die sich dort beschweren wollten).