Guten Tag,
Der Versicherte befand sich über 2 Jahre lang im außereuropäischen Ausland und war auch im Ausland Krankenverischert. Jedoch endete seine Auslandskrankenversicherung 3 Monate vor seiner Rückkehr, ohne das er darüber im klaren war.
Jetzt möchte er sich wieder bei der gestzlichen Kasse melden. Sie möchen nun eine Rückzahlung für die letzten 3 Monate (etwa 3x 160 €).
Gibt es eine möglichkeit von Erlass dieser Nachzahlung?
Nun gibt es die Versicherungspflicht in Deutschland und weil der versicherte 3 Monate weder im Aus noch Inland versichert war, gibt es dieses Problem.
Der Versicherte kann eindeutig nachweisen das er in diesen 3 monaten im Ausland war und auch keine beanspruchung der Kasse benötigte.
Muss er die 3 Monate nun in voller Höhe nachzahlen oder gibt es eine Möglicheit diese Beiträge für die Monate zu erlassen oder zu verringern? ( in dem die Versicherung ohne hin keinerlei Wirkung hätte, da Aufenhalt im Außereruopäischen Ausland, selbst wen etwas passeirt wäre)
mit besten Grüßen
Tejda