Erlass Nachzahlung Krankenkasse nach Auslandsaufenhalt möglich?

Guten Tag,

Der Versicherte befand sich über 2 Jahre lang im außereuropäischen Ausland und war auch im Ausland Krankenverischert. Jedoch endete seine Auslandskrankenversicherung 3 Monate vor seiner Rückkehr, ohne das er darüber im klaren war.

Jetzt möchte er sich wieder bei der gestzlichen Kasse melden. Sie möchen nun eine Rückzahlung für die letzten 3 Monate (etwa 3x 160 €).

Gibt es eine möglichkeit von Erlass dieser Nachzahlung?
Nun gibt es die Versicherungspflicht in Deutschland und weil der versicherte 3 Monate weder im Aus noch Inland versichert war, gibt es dieses Problem.

Der Versicherte kann eindeutig nachweisen das er in diesen 3 monaten im Ausland war und auch keine beanspruchung der Kasse benötigte.

Muss er die 3 Monate nun in voller Höhe nachzahlen oder gibt es eine Möglicheit diese Beiträge für die Monate zu erlassen oder zu verringern? ( in dem die Versicherung ohne hin keinerlei Wirkung hätte, da Aufenhalt im Außereruopäischen Ausland,  selbst wen etwas passeirt wäre)

 mit besten Grüßen
Tejda

Hallo,
ja, die Chancen stehen gut, so kenne ich es jedenfalls, der Betroffene muss nur einen Nachweis erbringen dass er sich tatsächlich im Ausland außerhalb der EU. aufgehalten hat. Nachweis könnte z.B. das Flugticket sein, womit man nachweisen kann, wann man genau in Deutschland wieder eingereist ist. Sollte der Betroffene bereits einen Beitragsbescheid erhalten haben, dann wird es allerdings etwas schwieriger, denn dann muss er ja auf dem Aufnahmeantrag angegeben haben, ab wann er versichert sein will und Versicherung ohne Beitrag geht in diesem Falle nicht sondern dann muss der Beginn der Versicherung entsprechend verlegt werden. Ich empfehle erst mal , mit der Kasse ein Gespräch führen und wenn es dort nicht passt, dann schriftlich Widerspruch einlegen und die Verlegung des Mitgliedschaftsbeginns beantragen.
Gruss
Czauderna

Eine Bescheid hat der Versichterte noch nicht erhalten, nur die forderung des Nachweises einer Versicherung während des Erwähnten Zeitraumes.
Angegeben wurde auf dem Antrag der Termin der Rückkehr nach Europa. Bei einem Gespräch wurde dem Versichrten ausdrücklich erklärt, dass Die Monate nach zu zahlen sind, weil die Unterlagen zeigten, das die Auslandsversicherung 3 Monate früher enden würde.

Der nächste Schritt wäre also einen WIederspruch einlegen und den Termin auf EInreise Termin fest zulegen und die bitte den Beitrag für die 3 Monate zu erlassen?

MfG
Tejda

Hi, hat der Versicherte denn während seines Auslandsaufenthaltes (EU oder nicht EU?)den 1. Wohnsitz in D beibehalten?
MfG ramses90

Hallo,

ja; der Wohnsitz wurde nicht verlegt ins Ausland.

MfG

Hallo,
Antrag auf Verlegung bzw. Festlegung des Mitgliedschaftsbeginns auf den Tag der Wiedereinreise genügt vollkommen, dann erledigt sich das mit der Nachzahlung der drei bewussten Monate von alleine.
Gruss
Czauderna

Hi, hat der Versicherte denn während seines
Auslandsaufenthaltes (EU oder nicht EU?)den 1. Wohnsitz in D
beibehalten?
MfG ramses90

hallo Ramses90,
ich kann mir denken, worauf du mit deiner Frage abgezielt hast, nämlich darauf, dass beim 1.Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungsschutzes eine Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland besteht und demnach auch Beiträge zu zahlen sind. In diesem Falle sehe ich das nicht so,
denn der Versicherte kommt aus einem Nicht-EU-Land zurück und ob er dort eine Krankenversicherungsschutz hatte oder nicht, das ist meiner Meinung nach,vollkommen unerheblich für die deutsche Kasse. Auslandskrankenversicherungen gelten meines Wissens nach nicht als anderweitiger Krankenversicherungsschutz, demnach müsste die Kasse dann auch den vollen Zeitraum fordern und nicht nur die Drei Monate, die nicht
belegt waren. Aber schauen wir mal, wie es weitergeht.
Gruss
Czauderna