Erlaß von Gerichtskosten bei Privatinsolvenz

Hallo, kann mir jemand sagen inwieweit bei einer Privatinsolvenz auch Gerichts- und Anwaltskosten, die bestehen, erlassen werden ?

mfg und herzlichem Dank schon im Voraus für Eure Antworten
Friemel

Hallo Friemel,
wenn solche Kosten bei Beantragung der PI vorhanden sind, gehören diese mit in den Schuldenplan.

Gruss
Knauffi

Hallo, das kommt ganz darauf an, wie hoch Dein Selbstbehalt ist, und um was für Kosten es dort geht und wann diese entstanden sind.

LG

Hallo Knauffi, herzlichen Dank für die Anrwort werd mir dann mal einen I-Berater suchen.

Aha !
Also es sind Gerichtskosten infolge eines Straftatbestandes für den Betreffender verurteilt wurde. ( Alleinstehend - auf Grund dessen derzeit ohne Job )

Hallo, das kommt ganz darauf an, wie hoch Dein ,elbstbehalt
ist, und um was für Kosten es dort geht und wann diese
entstanden sind.

LG

Hallo,

solche Kosten werden von der Inso nicht mit erfasst.

LG

Danke, hilft uns weiter !

Gerichtskosten, die das Verfahren betreffen, werden evtl. gestundet. Aber Anwaltkosten musst Du selber tragen.

Gruß
M.

Hallo Maria
Es geht aber um Gerichts- und Anwaltskosten die ein Strafverfahren betreffen!?
So wie ich das rausgefunden hab ist sowas wohl außenvor, stimmt´s ?
lg friemel

Schwierig,könnte man Dir Vorsatz unterstellen und diese Schuld ist aussen vor.

Nein, die werden nicht erlassen, auch die PI nicht. Die werden höchstens gestundet, bleiben Ihnen auch nach Abschluss des verfahrens erhalten