Hallo,
ich würde gerne wissen, ob es auch ein Äquivalent des Runderlasses zu schriftlichen Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen für berufsbildende Schulen in Niedersachsen gibt. Im expliziten geht es um Nr. 8 und damit eingeschlossen die 30 % Grenze für Klassenarbeiten für Arbeiten die mit einem „mangehaft“ oder „ungenügend“ bewertet wurden.
Hier einmal der Link zu dem Erlass für allgemein bildende Schulen: http://www.schure.de/22410/33,83201.htm
Ich habe schon einmal in den BbS-VO und EB-BbS nachgeschaut, kann aber gerade zu den Regelungen von schriftlichen Arbeiten so gut wie gar nichts finden.
Ich hoffe mir kann jemand dazu Auskunft geben.
Schon einmal vielen Dank und Grüße