Erlass zu schriftlichen Arbeiten an berufsbildenden Schulen

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob es auch ein Äquivalent des Runderlasses zu schriftlichen Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen für berufsbildende Schulen in Niedersachsen gibt. Im expliziten geht es um Nr. 8 und damit eingeschlossen die 30 % Grenze für Klassenarbeiten für Arbeiten die mit einem „mangehaft“ oder „ungenügend“ bewertet wurden.

Hier einmal der Link zu dem Erlass für allgemein bildende Schulen: http://www.schure.de/22410/33,83201.htm

Ich habe schon einmal in den BbS-VO und EB-BbS nachgeschaut, kann aber gerade zu den Regelungen von schriftlichen Arbeiten so gut wie gar nichts finden.

Ich hoffe mir kann jemand dazu Auskunft geben.

Schon einmal vielen Dank und Grüße

Hallo,

bei uns gelten 50 %, ich weiß aber nicht, ob das eine schulinterne Regelung ist. Auf Anhieb habe ich in der BbS-VO und in den EB-BbS nichts dazu gefunden.

Ich habe schon einmal in den BbS-VO und EB-BbS nachgeschaut,
kann aber gerade zu den Regelungen von schriftlichen Arbeiten
so gut wie gar nichts finden.

Ähm, das habe ich erst beim Beantworten erst gesehen, vorher hatte ich es übersehen, sorry. Also wie gesagt, bei uns gelten die 50 %. Allerdings weiß ich das mit Sicherheit nur für das Berufliche Gymnasium. Wie das mit der Fachoberschule, die du ja als Stichwort genannt hast, weiß ich nicht genau, ich nehme aber an, genauso.

Viele Grüße
Christa