Erlassene Vorfälligkeitsentschädigung geldwerter Vorteil?

Ein getrennt lebendes Ehepaar verkauft eine Immobilie vor Fälligkeit des Darlehens. Ein Ehepartner arbeitet bei der Bank, bei der das Darlehen aufgenommen wurde. Durch die Mitarbeiterkonditionen bekommt das Ehepaar die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank erstattet.
Muss dies nun als geldwerter Vorteil in der Steuererklärung angegeben werden? Und wie verhält es sich, wenn die Ehepartner bereits getrennte Steuererklärungen abgeben?