Erlaßfalle (Schwindel)

Hallo alle!
Ich will hier auf eine üble Masche hinweisen, mit der vor allem Selbständige und Jungunternehmer abgezockt werden.
Die Sache ist die: Jemand schuldet einem Geld. Nun ist es rechtlich ohne weiteres möglich, auch die Forderung zu verzichten, auch gegen Leistung eines Teilbetrages. Diese juristisch völlig korrekte Möglichkeit machen sich manche Abzocker zunutze und schicken auf die Zahlungsaufforderung hin einen Scheck über einen (minimalen) Teilbetrag mit einem Schreiben dabei, dass der Scheck nur eingelöst werden darf, wenn zugleich auf den Rest der Forderung verzichtet wird und … das ist der Clou dabei: da der Verzicht einen Vertrag erfordert, verzichtet der Schuldner auch noch gleich großzügig auf den Zugang der Annahme dieses Angebots, d. h. der Verzichtsvertrag kommt allein durch das Einlösen des Schecks zustande. Dieses Vorgehen ist formaljuristisch gesehen korrekt, aber in diesen Fällen liegt natürlich ein Mißbrauch dieser Gestaltungsmöglichkeit vor, denn der glückliche Empfänger des Schecks ist meist froh, dass der überhaupt Geld sieht und beachtet den Brief gar nicht bzw. tut ihn als Unsinn ab.
Inzwischen beherrscht die Rechtsprechung diesen Trick zwar, aber der Ärger ist vorprogrammiert. Also: Niemals solche Mini-Schecks unkritisch einlösen!
frank