Erlaubnis o. Prüfung für VK v Nahrungsergänzungsm

Hallo zusammen!

Ersteinmal möchte ich mich bei allen www´lern dafür bedanken dass meine meisten Fragen bereits so im Forum bzw. Archiv beantwortet werden konnten, weiter so :wink:

So, nun aber zu meiner Frage. Ich beabsichtige nebenberuflich einen kleinen Onlineshop zu eröffnen, in welchem ich Nahrungsergänzungsmittel anbieten möchte ( nein, keine Kohlsuppen-, Bräunungs- oder sonstige Wunderpillen :smile:

Den Großteil meiner Fragen konntet wie gesagt ihr oder google bereits beantworten, nur nach einer Genehmigungspflicht suche ich vergeblich.

Für frei verkäufliche Arzneimittel wird ja eine Sachkundeprüfung verlangt, unter denen soweit ich weiss Nahrungsergänzungsm. ja nicht fallen.

Also, wird für den Vertreib von denen etwas besonderes vorrausgesetzt?
Wenn ja, was?

Vielen Dank schon mal im Voraus!!

Marco

Also…IMHO würde ich mal sagen es greift das Lebensmittelgesetz, da es sich weder um Arzneimittel noch um Medizinprodukte handelt.

Also in Hessen bearbeiten die Regierungspräsidien als Staatliche Mittelbehörde das, aine andere Auskunftssstelle wäre das
Bundesministerium für Ernährung und…tralala… sorry.

Gruss
RH