Erlaubnis von Vater bei Reisen ins Ausland

Meine Bekanntin ist mit ihrem Mann seit 3 ​​Jahren geschieden. Sie haben gemeinsame Tochter, die ist schon 17 Jahre alt. In diesem Jahr wollen die Mutter und Tochter in den Urlaub nach Russland zu fliegen.Mutter hat russischer Reisepass und Tochter - deutschen Reisepaß.
Brauche sie eine schriftliche Erlaubnis vom Vater nehmen? Sollte es? Wer ist es für die Auflösung: für deutsche oder russische Grenze?

Hallo Adamov90,leider kann ich dir nicht weiterhelfen.Eventuell beim Jugendamt nachfragen,ob der Vater einwilligen muß,beziehungsweise,ob er sich streitig stellen kann!Grüße,planloshoch3

Ihre Bekanntin und ihr Ex-Ehemann sind noch immer die gemeinsamen Eltern der 17 Jahre alten Tochter?
Falls ja, gehört es schon alleine zum guten Ton und Stil, daß man ihn als Erziehungsberechtigten mindestens informiert, bzw. idealerweise fragt, ob das für ihn auch in Ordnung ist.

Vermutlich wird er sich nämlich ebenso Sorgen um die gemeinsame Tochter machen wie die Mutter selbst. Das dürfte dann vermutlich auch alles sein, was beide noch verbindet! Alleine deshalb schon sollte man es auch gemeinsam besprechen.

Vermutlich wäre es auch sinnvoll dem Vater die Angaben über Reiseort, eine Rufnummer vor Ort etc. zu geben.

Abschliessend vielleicht noch die Frage, wie das Sorgerecht geregelt ist.

Das wäre in manchen Ländern unerheblich, in Deutschland leider nicht!

MfG
C. Mittler

Hi,
leider hast du nicht geschrieben, ob deine Bekannte das alleinige Sorgerecht hat oder ob sie sich dieses mit ihrem Ex-Mann teilt.
Grundsätzlich ist eine Auslandsreise mit einem Kind, für das man das alleinige Sorgerecht hat, kein Problem.
Bei gemeinsamen Sorgerecht ist es grundsätzlich auch nicht erforderlich, eine Vollmacht oder ähnliches vom anderen Elternteil einzuholen.
ABER: sollte das Kind normalerweise beim anderen Elternteil leben, dann kann so eine Reise nur in der gemeinsamen Urlaubsumgangszeit stattfinden. Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn die Ex-Ehepartner sehr zerstritten sind. Deine Bekannte sollte den Ex-Mann auf jeden Fall über die Reise und deren genauen Zeitpunkt informieren. Dann kann er nicht gegenüber dem Jugendamt behaupten, ihm wäre das Kind entzogen worden. Denn bei gemeinsamen Sorgerecht hat er auch ein Umgangsrecht, dass dann ja nicht möglich wäre.
Normalerweise ist so etwas aber kein Problem, wenn die Eltern keinen Stress miteinander haben.
Gruß
Ally

Hallo,

soweit ich das weiß, mußt Du den Vater darüber informieren. Ansonsten könnte das als versuchte Entführung gedeutet werden (wenn Dein Ex aus Stress aus ist).

VG Moni