Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung trotz Eintrag im Führungszeugnis

Hallo zusammen,

ich bin seit über 3 Jahren in der Personaldienstleistung. Nun habe ich mir einen soliden, attraktiven Kundenstamm aufgebaut, von dem ein großer Teil auch mit mir zusammenarbeiten würde, wenn ich ein eigenes Unternehmen hätte. Leider habe ich „noch“ einen Eintrag im Führungszeugnis, der lt. Auskunft von meinem Anwalt noch bis Juli 2015 vorhanden sein wird.

Zum Urteil:
Ich habe „damals“ Adressen über eine Internet-Plattform verkauft. Diese Adressen waren allerdings frei ausgedacht und die Kunden konnten damit überhaupt nichts anfangen. Ich wurde angezeigt und zu 22 Monaten (auf Bewährung) wegen Betruges verurteilt. 
Ich verbuche das mal zu einer blöden Jugend-Sünde. :smile:

Nun zu meiner Frage: Kann man eine vorläufige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen, obwohl solch ein EIntrag im FZ vorhanden ist? Oder wird das dann von der Landesdirektion Nord pauschal abgelehnt???

VIELEN DANK ! 

Hallo,

Nun zu meiner Frage: Kann man eine vorläufige Erlaubnis zur
Arbeitnehmerüberlassung beantragen, obwohl solch ein EIntrag
im FZ vorhanden ist?

ja

Oder wird das dann von der
Landesdirektion Nord pauschal abgelehnt???

das erfährt man, wenn man den Antrag gestellt hat. Man kan auch selbst nachlesen: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A08-O…

Gruß
Otto

Hallo UncleAndy,

Erlaubnis beantragen geht immer, ob sie dann erteilt wird hängt m. E. auch vom Sachbearbeiter im Amt ab.

Das beste ist: Vorher beim LAA (jetzt: Direktion) informieren und mit offenen Karten spielen. I. d. R. gibt es die befristete Erlaubnis ohne Probleme. Und bis die unbefristete ansteht, ist es dann eh schon 2016 oder später und die Jugendsünde ist raus aus Register.

Gruß
Harry

Hallo,
die Frage kann ich Dir so genau auch nicht beantworten, da sie ja nur indirekt mit dem FZ zu tun hat, sondern eher mit den Folgen eines Eintrages.
Aber es gibt da den § 3 AÜG, der Aussagen über die Versagungsgründe enthält.
Darin geht es um die Zuverlässigkeit des Arbeitgebers, insbesondere in Bezug auf arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Belange. Es kann also durchaus sein, dass Dein Eintrag der Erlaubnis entgegen steht.
Ich würde mich bei der ARGE oder der IHK in deiner Nähe beraten lassen, ob Chancen für Dich bestehen, die Erlaubnis trotz deines Eintrages zu bekommen.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.

Unsinn

die Frage kann ich Dir so genau auch nicht beantworten,

dann sollte man den Mund halten

Ich würde mich bei der ARGE oder der IHK in deiner Nähe
beraten lassen,

Beide haben damit überhaupt nichts zu tun.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.

Kann nicht sein

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