Hallo zusammen,
ich bin seit über 3 Jahren in der Personaldienstleistung. Nun habe ich mir einen soliden, attraktiven Kundenstamm aufgebaut, von dem ein großer Teil auch mit mir zusammenarbeiten würde, wenn ich ein eigenes Unternehmen hätte. Leider habe ich „noch“ einen Eintrag im Führungszeugnis, der lt. Auskunft von meinem Anwalt noch bis Juli 2015 vorhanden sein wird.
Zum Urteil:
Ich habe „damals“ Adressen über eine Internet-Plattform verkauft. Diese Adressen waren allerdings frei ausgedacht und die Kunden konnten damit überhaupt nichts anfangen. Ich wurde angezeigt und zu 22 Monaten (auf Bewährung) wegen Betruges verurteilt.
Ich verbuche das mal zu einer blöden Jugend-Sünde.
Nun zu meiner Frage: Kann man eine vorläufige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen, obwohl solch ein EIntrag im FZ vorhanden ist? Oder wird das dann von der Landesdirektion Nord pauschal abgelehnt???
VIELEN DANK !