Erlaubnis zur digitalen Nutzung von Druckprodukten

Hallo allerseits,

da muss man in seinem U*b glatt noch hier online gehen :wink:

Gegeben sei folgende Situation (in der gewohnt abstrakten Form):


Herr X erhält auf Nachfrage Mitte der 90er von den größten der damaligen Anbieter des Druckproduktes Z die Erlaubnis, dieses in gescannter Form und unter Nennung des Urhebers in seiner nichtkommerziellen (!) Software zu verwenden.

Nennen wir diese Firmen mal A, B, C und D.

Die Firma D sei in den östlichen Teilen unserer Republik ansässig, war zum Zeitpunkt des Anschreibens im Westen nahezu unbekannt, wäre aber trotzdem angeschrieben worden und hätte die Erlaubnis erteilt!

Alle Erlaubnisse lägen in der Form vor, dass dieses Recht weder zeitlich noch vom Umfang her eingeschränkt wäre.

Nun hätte D mittlerweile - und für die meisten Deutschen unbemerkt - ein Quasimonopol gebildet und u.a. die Firmen A, B und C aufgekauft und wuerde nun unter dem Namen E fungieren (Marktabdeckung für die fraglichen Druckprodukte sicherlich deutlich ueber 95%).

Aus aktuellem Anlass wäre bei der E eigentlich der Form halber eine Anfrage bzgl. neuer Druckprodukte gestartet worden (Zeichnung unverändert, aber neucoloriert). Tenor der Antwort: „Wir haben (Ihnen) noch nie derartige Rechte erteilt und erwarten x% vom Reinerlös oder wahlweise y% von den Werbeeinnahmen ihrer Software (gibt es ja beides bei freier und werbefreier Software nicht wirklich) und vor jeglicher Nutzung unserer Produkte erwarten wir einen diesbezüglichen Vertrag mit uns“


Fragen:

Liegen nicht mit der Zustimmung der A,B,C,D in den 90ern

  • valide Verträge vor
  • mangels Enddatum zeitlich nicht limitierte Verträge vor
  • weiterhin gültige Verträge vor?

Kann X sich auf den Fortbestand dieser „Vertraege“ berufen
(Rechtsnachfolger der A,B, und C dürfte doch wohl E sein)?


Die E beruft sich auch auf Urheberrechte und Bildrechte/Bildmarken, die eingetragen wären, es aber meiner Meinung nach nicht sind. Die mir bekannten Suchmaschinen liefern fuer deren Druckprodukte keine Ergebnisse. Vielleicht kann mir hier jemand noch umfassende Suchmaschinen diesbezueglich empfehlen, d.h. Eingabe von „E“ und Ausgabe aller Eintraege fuer E.

Es geht hier um Abbildungen von Zeichnungen, deren Ursprünge mindestens 200 Jahre zurueckliegen und die auch weitesgehenst unmodifiziert blieben. Werden diese Zeichnungen nicht irgendwann einmal Gemeingut? Oder kann die E sich durch marginale, fast nicht sichtbare Veränderungen am Produkt
quasi ein „Ewiges Bildrecht“ einräumen (und bestätigen) lassen?

Gruß
BW